Hallo Janine,
gerne erläutere ich dir die Beitragsberechnung für freiwillig versicherte Mitglieder.
Für jeden Tag der Mitgliedschaft sind Beiträge zu zahlen. Ob das Mitglied in Elternzeit ist, spielt grundsätzlich keine Rolle.
Der Beitrag ist von den Einnahmen, die zum Lebensunterhalt zur Verfügung stehen, zu berechnen. Sofern keine beitragspflichtigen Einnahmen vorhanden sind, wird ein Mindestbeitrag fällig.
Eine Sonderregelung gibt es für Ehepaare. Sofern der Ehepartner nicht gesetzlich versichert ist, muss die Krankenkasse die Hälfte des Einkommens des Ehepartners für die Berechnung der Beiträge heranziehen. Es können aber noch für Unterhaltsberechtigte Angehörige (Kinder) Freibeträge abgezogen werden.
Warum ist das so?
Der nicht gesetzlich versicherte Ehepartner entzieht sein Einkommen der Solidargemeinschaft und in der Solidargemeinschaft gilt: Jeder soll entsprechend seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Beiträge zahlen. Insofern hält der Gesetzgeber es für gerecht, wenn der nicht gesetzlich versicherte Ehepartner im Rahmen seiner Unterhaltsverpflichtung einen angemessenen Beitrag für die Versicherung des gesetzlich versicherten Ehepartners trägt.
Im übrigen gibt es in der privaten keine beitragsfreie Versicherung. Wärst du also privat krankenversichert, würde der übliche Beitrag ebenso fällig werden. In der gesetzlichen Versicherung sinkt dein Beitrag aber! Sie ist also grundsätzlich vorteilhaft.
Theoretisch sollen wir immer auf das Recht des Widerspruchs hinweisen. Dies ist etwas praxisfern. Denn jede Aussage eines Mitarbeiters der Krankenkasse, die negativ sein könnte und etwas regelt, ist ein sogenannter Verwaltungsakt (Bescheid). Es muss also kein Brief sein!
Jedes Gespräch müsste in der Theorie also damit enden, dass wir dich über dein Widerspruchsrecht mündlich aufklären…das macht niemand!
Klärt man dich über dein Widerspruchsrecht nicht auf, kannst du inenrhalb von 1 Jahr Widerspruch einlegen. Klärt man dich auf, hast du nur 1 Monat dafür.
Darum wird bei bestimmten Bescheiden (insbesondere Beitragsbescheide) auf die Widerspruchsfrist hingewiesen. Denn wir müssen schließlich vor Ablauf 1 Jahres schon die Gewissheit haben, dass wir die richtigen Beiträge einziehen.
Was kannst du tun?
Wende dich an deine Krankenkasse und bitte um einen Termin. In einem persönlichen Gespräch lässt sich die Beitragsberechnung am besten erklären!
Schaue mal im Internet nach. Hat die TK ihre Satzung im Internet veröffentlicht? Da kannst du nachlesen, wie in deinem Fall die Beiträge berechnet werden.
So…ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt und dich nicht verwirrt. Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Andi