Gesetzliche Krankenversicherung

Liebe/-r Experte/-in,

ich bin zur Zeit eigentlich Hausfrau. Ich betätige mich im Nebengewerbe noch als Lohnsteuerhilfe. Das mache ich schon einige Jahre, bin grundsätzlich einmal in der Woche tätig und das dann ca. 8 Stunden.
Im Moment liegen meine Einkünfte unter 365,- Euro im Monat und ich bin aus diesem Grund familienversichert über meinen Mann.
Nun habe ich die Möglichkeit für 800,- monatlich eine halbe Stelle anzunehmen. Dann wäre ich ja selbst versichert. Kann ich dann theoretisch dann auch mehr nebenher verdienen? Ich möchte nicht im nachhinein eine horrende Summe aufgebrummt bekommen, weil ich ja selbständig mehr verdient habe, als die 365,- …
Und um die Frage gleich mitzustellen: Gibt es da eine Grundlage bis wann man mit Nebeneinkünften über den Hauptjob versichert bleibt?

Vielen Dank für Eure Bemühungen!

Hallo,

sofern Du eine abhängige Beschäftigung ausübst und dort mehr verdienst und eine höhere Stundenzahl arbeitest im Vergleich zur selbständigen Tätigkeit,bezahlst Du keine zusätzlichen Beiträge aus
dem steuerpfl. Gewinn.
Komplizierter wäre es, wenn Stundenzahl bei der abhängigen Tätigkeit höher, aber Verdienst niedriger ausfällt oder umgekehrt. In dem Fall würde ich eine genaue Beschreibung Deiner Tätigkeiten schriftlich bei
Deiner Krankenkasse einreichen.
Gruß Olaf

Guten Tag,

Erzielens Sie Einnahmen aus der Teilzeitstelle von mehr als 400 Euro im Monat, sind Sie als Arbeitnehmer krankenversicherungspflichtig. Die Einnahmen aus dem Gewerbe bleiben dabei unberücksichtigt, wenn die gwerbliche Tätigkeit nicht als hauptberuflich anzusehen ist. Hauptberuflich ist eine selbstständige Erwerbstätigkeit dann, wenn sie von der wirtschaftlichen Bedeutung und dem zeitlichen Aufwand her die übrigen Erwerbstätigkeiten (z. B. Teilzeitstelle als Arbeitnehmer) zusammen deutlich übersteigt und den Mittelpunkt der Erwerbstätigkeit darstellt. Arbeitgeber, die mindestens 1 Arbeitnehmer mehr als geringfügig in ihrem Betrieb beschäftigen, sind grds. hauptberuflich selbstständig tätig.

Andererseits besteht bei Arbeitnehmern, die mindestens 18 Std. in der Woche unselbständig arbeiten und deren monatliches Arbeitsentgelt mehr als die Hälfte der monatlichen Bezugsgröße ( für das Kalenderjahr 2010 mehr als 1.277,50 €) beträgt, die widerlegbare Vermutung, dass für eine hauptberuflich selbstständige Tätigkeit kein Raum mehr bleibt. In diesem Fall wäre die Selbständigkeit nebenberuflich und eine Pflichtversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse möglich.

Grundsätzlich können Sie davon ausgehen, dass Sie bei einem Arbeitsentgelt von 800 Euro im Monat ebenfalls 800 Euro an gewerblichen Einkünften erzielen können, ohne das Sie von der Krankenkasse als hauptberuflich selbständig eingestuft werden.

Mit freundlichen Grüßen

Jan Lorenz
www.abc-der-krankenkassen.de

Vielen Dank für die ausführliche Antwort!