Gesetzliche krankenversicherung

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eine Frage zur Finanzierung des Krankengeldes. Arbeitnehmer zahlen ja bei der gesetzlichen Krankenversicherung einen zusätzlichen Beitragssatz von 0,9%; diesen Beitragssatz habe ich auch im Gesetz zur Änderung des GKV-Modernisierungsgesetzes gefunden:
„§ 241a Zusätzlicher Beitragssatz
(1) Für Mitglieder gilt ein zusätzlicher Beitragssatz in Höhe von 0,9 vom Hundert; die übrigen Beitragssätze vermindern sich in demselben Umfang. Satz 1 gilt für Beiträge, die in Beitragsklassen festgesetzt werden, entsprechend.“

In meinen Büchern habe ich stehen, das von diesen 0,9% 0,5% für die Finanzierung des Krankengeldes verwendet werden und 0,4% für den Zahnersatz.
Aber wo steht das im Gesetz??? Ich habe jetzt schon verzweifelt gesucht, aber ohne Erfolg. Ich brauche die Rechtsgrundlage für mein Examen…

Hallo,

ich bin mir ziemlich sicher, dass dies nur Ideen von der damaligen Bundesregeierung gewesen sind. Am Ende hat man, ohne die Beitragssatzsteigerung für eine bestimmte Leistung zu benennen, einfach den Beitragssatz erhöht. Allderdings nicht den allgemeinen Beitragssatz, da hiervon wieder der Arbeitgeber zu 50 % betroffen wäre, sondern die Neueinführung eines Sonderbeitages (nicht zu verwechseln mit dem Zusatzbeitrag), den nur der Versicherte zahlt.

Gruß
OIaf

Hallo,
ich war über 40 Jahre bei der gesetzlichen KK beschäftigt, höre heute aber zum ersten Mal, dass ein gewisser Prozentsatz für diese oder jene Ausgaben verwendet wird bzw. verwendet werden soll. Wer will dies kontrollieren bzw. was passiert, wenn das Ausgabenvolumen aus unbekannten Gründen diesen Prozentsatz unterschreitet ? Ich kann mir dies auch gar nicht vorstellen, denn eine KK hat hohe Ausgaben bei ZE/KG, die andere KK auf Grund ihrer Versichertenstruktur niedrigere Ausgaben in den Bereichen.
Kleiner Hinweis: Rufe wg. dieser Frage bzw. deines Examen freundlich die Beitragsabt. der Hauptverwaltungen der Krankenkassen (z.B. Barmer,Wuppertal,DAK,Hamburg,TK Hamburg usw.) an. Wenn man freundlich anfragt, helfen die meistens mit Auskünften zu gewissen Themen.

VG
ayro

Hallo Ayro,

vielen Dank für deine Antwort!
Mir geht es allerdings weniger darum, wie es praktisch gemacht wird, sondern wie die Erhebung des zusätzlichen Beitragssatzes damals begründet wurde. Ist er nur für die Finanzierung im Bereich Zahnersatz eingeführt worden oder auch für die Finanzierung des Krankengeldes? Das muss ja irgendwo im Gesetz stehen…
Trotzdem danke, werde auch deinen Hinweis annehmen und mein Glück bei einer Beitragsabteilung versuchen…
VG
Ambra

Hallo,
ist schon klar. Ich gehe nicht davon aus, dass dies im Gesetzestext irgenbwo sichtbar ist. Um das zu eruieren, mkusst du wahrscheinlich in den damaligen Gesetzesvorlagen des BMG mit Begründungen etc. wühlen bzw. nachforschen. Das kann u.U. schwierig werden, da dieser zusätzliche Beitrag bereits 2003/2004 verabschiedet wurde. Möglicherweise wirst Du über die Homepage des BMG (Bundesministerium für Gesundheit) fündig.
Viel Glück
ayro

Schau mal hier:

http://195.243.174.27/pro/servlet/ContentResult?Quer…

Es gibt eigentlich keine Verteilung auf Krankengeld und Krankengeld.

§ 241a SGB V ist zum 01.01.2009 weggefallen und
ich habe noch etwas gefunden ( Rechtslage ab 01.01.2009 ):

GKV-BSV Verordnung zur Festlegung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzverordnung)

§ 1 Allgemeiner Beitragssatz

Der paritätisch finanzierte Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 14,0 %. Der allgemeine Beitragssatz nach § 241 SGB V ist der um 0,9 Beitragssatzpunkte erhöhte Beitragssatz nach Satz 1.Satz 1
( geändert durch G vom 2. 3. 2009 (BGBl I S. 416).Inkrafttreten: 01.07.2009 )

Hallo,

leider kann ich dir die Frage nicht beantworten.
Ich habe noch mal nachgeschaut, habe aber leider nichts gefunden als das, was du selbst schon geschrieben hattest.

Es tut mir leid, ich hoffe jemand anderes kann dir helfen.

Keine ahnung…

im SGB also sozialgesetzbuch habe ich nix gefunden. ggf in einem rundschreiben zu den SGBs die findest du vielleicht im internet

gruss anna

Vom Gesetzgeber wurde bewusst im Gesetz vermieden, dass ein Bezug zum Krankengeld erkennbar wird.

Warum? … Die Lüge beim Sonderbeitrag für Krankengeld

Ein neuer Lebensabschnitt begann. Nach 45 Berufsjahren erhalte ich seit Mai 2007 meine Altersrente. Da mir ein paar Monate bei der 9/10-Regelung fehlten, wurde ich als freiwillig versicherter Rentner bei meiner gesetzlichen Krankenkasse eingestuft. Ich erhielt einen Beitragsbescheid und erlaubte mir dazu Fragen an meine Krankenkasse. Erst nach mehrmaligen Nachfragen wurden mir die Paragrafen für die Grundlage der Beitragsberechnung mitgeteilt. Daraufhin begann meine Recherche im Internet zur Gesetzgebung bei der Krankenversicherung.

Das Drama mit der „Wahrheit“ und den an der Gesetzgebung Beteiligten nahm seinen Lauf…

Diverse Stellen wurden von mir angeschrieben um Aufklärung zum Widerspruch beim Sonderbeitrag für Krankengeld zu erreichen.

Keiner, aber auch wirklich Keiner…, ging auf meine Kernfrage ein, dass zwei sich gegenseitig ausschließenden Aussagen zum Sonderbeitrag für Krankengeld wahr sein sollen, wie sie vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) – als Urheber des Gesetzes – veröffentlicht wurden.

Auch der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages schaffte es nach drei Jahren seiner Arbeit nicht, den Widerspruch zu klären und teilte mir lapidar mit, dass alles „ausreichend“ beantwortet wäre. Mit seinem Beschluss legitimierte der Ausschuss somit den Verstoß gegen die Verfassung, was ich ihm in meiner Schlussantwort auch mitteilte (Pet 2-16-15-029769).

Dass beim Krankengeld ein Sonderbeitrag in Höhe von 0,5% erhoben wird, teilte das BMG – gem. der verfassungsrechtlichen Informationspflicht über Gesetzesänderungen – nach Verabschiedung des Gesetzes im Deutschen Bundestag der Öffentlichkeit mit. Nachzulesen in der BMG-Publikation A 410 „DIE GESUNDHEITSREFORM: Eine gesunde Entscheidung für alle!“.

Damit wurde den Rentnern die Möglichkeit eröffnet erfolgreich dagegen zu klagen, da sie keinen Anspruch auf Krankengeld haben.

Im Gesetz wurde aber jeder Hinweis auf Krankengeld in der Schlussfassung vermieden, damit die Gerichte mögliche Klagen abschmettern konnten, was auch so passierte.

In seiner Pressemitteilung Nr. 122 vom 15.06.2005 teilte das BMG dann mit, dass mit der Aussage, dass der Sonderbeitrag allein zur Finanzierung von Krankengeld bestimmt ist, falsch behauptet wird. Damit bezichtigte sich das BMG selbst, falsch behauptet zu haben.

Kannte das BMG sein eigenes Gesetz und den Text der Begründungen (sh. auch Wortprotokolle: Bundestag, Ausschüsse) hierzu nicht mehr?

Hiervon ist wohl eher nicht auszugehen, denn die Gründe für die Desinformation sind jedem Insider bekannt.

Auflistung der Tatbestände: (Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.)

  1. Im Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) wird bei der Begründung im Abschnitt A. Allgemeiner Teil unter III. Notwendigkeit bundesgesetzlicher Regelungen unter 2. die „Finanzierung des Krankengeldes allein durch die Versichertengemeinschaft.“ festgehalten.
    Deutlicher ist die Zweckbestimmung des zusätzlichen Beitragssatzes (§ 241a SGB V) nicht darzustellen.
    Beweis: BT-Drucksache 15/1525, Seite 79

  2. Im Bericht des Ausschusses für Gesundheit und Soziale Sicherung (13. Ausschuss) wird im Abschnitt A. Allgemeiner Teil unter IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss unter 3. Stellungnahme der Fraktionen die Aussage „Die Ausgliederung des Krankengeldes aus der paritätischen Finanzierung …“ der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wiedergegeben.
    Beweis: BT-Drucksache 15/1600 vom 25.09.2003; Seite 10

  3. Das Bundesgesundheitsministerium hat gem. seines verfassungsgemäßem Recht bzw. seiner verfassungsgemäßen Pflicht, die Öffentlichkeit über Änderungen durch das Gesetz verständlich zu informieren, die klare Zweckbestimmung des Sonderbeitrages für Krankengeld herausgestellt.
    Beweis:1. BMG-Pressemitteilung vom 17.10.2003, 2. BMG-Publikation (Best.-Nr.: A 410) vom 17.10.2003

  4. Die Parlamentarische Staatssekretärin Marion Caspers-Merk informierte über die Gesundheitsreform und dass das Krankengeld zukünftig alleine vom Arbeitnehmer finanziert wird.
    Beweis: Monika Griefahn MdB: Pressemitteilung 29/2003 vom 05.11.2003

  5. Der Bundesrat hat zur Umfinanzierung des Krankengeldes die klare Zweckbestimmung des Sonderbeitrages für Krankengeld in Höhe von 0,5 % herausgestellt.
    Beweis: Pressemitteilung 185 ¦ 2003 vom 17.10.2003

  6. Die SPD-Bundestagsfraktion hatte sich bei ihrer Öffentlichkeitsarbeit besondere Mühe gegeben, zu begründen, warum die paritätische Finanzierung von Krankengeld durch das GKV-Modernisierungsgesetz endet.
    Beweis: Publikation „ZUR SACHE, Die Gesundheitsreform“, Oktober 2003

  7. Die Bündnis 90/Die Grünen-Bundestagsfraktion hat die klare Zweckbestimmung des zusätzlichen Beitragssatzes zur Finanzierung des Krankengeldes herausgestellt.
    Beweis: Publikation „Argumente zu den Reformen der Agenda 2010“, November 2003

  8. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion informierte die Öffentlichkeit über Auswirkungen der Gesundheitsreformen 2003/2004 und stellte die Zweckbestimmung von § 241a SGB V ausführlich dar.
    Beweis: Publikation „Auswirkungen der rot-grünen Spargesetze auf die Einkommenssituation der Rentner“ vom 24.02.2005

  9. Die Bundesgesundheitsministerin U. Schmidt selbst hat am Tag der Abstimmung über den Entwurf des Gesetzes zur Anpassung der Finanzierung von Zahnersatz eindeutig die Zweckbestimmung Sonderbeitrag für Zahnersatz (wortwörtlich) argumentativ verwendet.
    Beweis: Plenarprotokoll 15/130, 130. Sitzung vom 01.10.2004, Seite 11870 (B)

  10. Der damalige Bundeskanzler Schröder stellt in seiner Regierungserklärung zum 1. Juli 2005 die Umfinanzierung beim Krankengeld klar.
    Beweis: Plenarprotokoll 15/166, 166. Sitzung vom 17.03.2005, Seite 15486 (D)

  11. Das Bundesgesundheitsministerium bezeichnet alle Aussagen (1.–10.) als falsche Behauptung.
    Beweis: BMG-Pressemitteilung Nr. 122 vom 15.06.2005, Seite 6

Man muss es sich einmal bewusst machen: Da bezichtigt das BMG sich selbst und weitere, dass falsch behauptet wird und benutzt dazu eine Lüge, legitimiert durch einen Gesetzesmissbrauch. Und KEINER nahm davon Notiz!

Wo war die Erfüllung der Aufgabe der Opposition, die Bundesregierung zu kontrollieren?
Wo blieb der Aufschrei der Öffentlichkeit?
Schweigen im (Blätter)Walde…

Was sich ein Ministerium hier erlaubt hat, lässt sich „morgen“ von jedem anderem Ministerium in gleicher Art und Weise für seine Ziele wiederholen, wenn nichts dagegen unternommen wird.

Ich hoffe, dass die Informationen etwas zum Verständnis beitragen können.

Es grüßt aus Ostfriesland
Helmut Schang