Hallo,
ich bin im sogenannten Vorruhestand und erhalte von meinem Arbeitgeber bis zum meinem 60. Lebensjahr (dann könnte ich Rente beziehen) ein Vorruhestandsgeld in Höhe von monatlich EURO 2.214,-- sowie einen Zuschuss zur Krankenversicherung in Höhe von EURO 176,–. Somit beträgt das steuerliche Brutto ca. EURO 2.390,00.
Hiervon musste ich für meine Krankenkasse -einkommensabhängige Beitragsbemessung- im letzten Jahr monatlich ca. EURO 365,00 zahlen. Als Einkommen wurden die EURO 2.214,00 ohne Krankenkassenzuschuss zugrundegelegt.
Nach Vorlage des Steuerbescheides für 2009, der natürlich durch den Krankenkassenzuschuss ein Bruttoeinkommen von EURO 28.686,-- incl. des Krankenkassenzuschusses von ca. EURO 2.070,-- ausweist, soll ich nun,
monatlich EURO 28,51 mehr zahlen.
Ebenfalls soll ich für den Zeitraum 01.07.2010 – 30.09.2010 eine entsprechende Nachzahlung leisten.
Ich bin nun sehr verunsichert, ob das seine Richtigkeit hat, zumal die Krankenkasse in 2008 auch den Steuerbescheid vorliegen hatte und trotzdem lediglich meine Vorruhestandsbezüge für die Berechnung herangezogen hat.
Welche Berechnung ist wohl richtig?
Muss ich vielleicht noch damit rechnen, auch noch für das Vorjahr nachzahlen zu müssen?
Soll ich stillschweigend zahlen?
Für einen hilfreichen Tipp wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Gruss
Ruth