Liebe/-r Experte/-in,
Ich bin pflegebedürftig mit der Pflegestufe 3+. Ich bin Tetraplegiker und habe auch Spastiken.
Jahrelang hat meine Krankenkasse die Kosten für die tägliche digitale Ausräumung übernommen, die in der ärztlichen Verordnung auch so angeordnet wurde. Auch in diesem Jahr wurde der Antrag ärztlicherseits entsprechend gestellt, aber die Krankenkasse will nur die Kosten für alle 2 Tage bezahlen, mit der Behauptung, dass ich nunmehr alle dazwischenliegenden Tage ein Medikament einnehmen soll, welches den Stuhlgang weicher macht.
Ist das rechtens?
Gruß G. Alexander