Gesetzliche Krankenversicherung

Liebe/-r Experte/-in,

Ich bin pflegebedürftig mit der Pflegestufe 3+. Ich bin Tetraplegiker und habe auch Spastiken.

Jahrelang hat meine Krankenkasse die Kosten für die tägliche digitale Ausräumung übernommen, die in der ärztlichen Verordnung auch so angeordnet wurde. Auch in diesem Jahr wurde der Antrag ärztlicherseits entsprechend gestellt, aber die Krankenkasse will nur die Kosten für alle 2 Tage bezahlen, mit der Behauptung, dass ich nunmehr alle dazwischenliegenden Tage ein Medikament einnehmen soll, welches den Stuhlgang weicher macht.

Ist das rechtens?

Gruß G. Alexander

Hallo,
ich bin in diesem Fachthema nicht so bewandert. Von daher solltest du gegen diese Entscheidung deiner Krankenkasse schriftlich Widerspruch einlegen. Dann müssen sie dir in dem Widerspruchsbescheid die genauen gesetzlichen bzw. med. Grundlagen benennen, wonach sie nur noch alle 2 Tage diese Leistung übernehmen. Dann wirst du erfahren, worauf sich diese Änderung beruft.

VG
ayro

Keine ahnung, im endeffekt entscheidet das auch nicht die krankenkasse sondern der medizinische dienst. ich würde schriftlich widerspruch einlegen

Sorry,
da habe ich leider keine Ahnung.
Gruß

Hallo Alexander,

da kann ich dir leider nicht weiterhelfen. Ich denke, es ist gesetzlich sicherlich vorgeschrieben in wie weit der Arzt das verordnen darf und in welchen Fällen ggf. auch Außnahmen bestehen und eine häufigere Verordnung als es der Regelfall zulässt möglich sind.

Am besten fragst du mal bei deiner Krankenkasse nach.

viel Glück und alles gute!