Ich bin seit über 30 Jahren in der GKV und war bis 2007 pflichtversichert. Ab 2008 war ich dann freiwillig in der gleichen GKV versichert.
Wenn ich jetzt Rentner werde, kann ich dann wieder pflichtversichert werden ? Grund: die Beiträge sind dort günstiger.
Hallo brunesco,
nach ihren kurzen Schilderungen lautet die Antwort: JA
Es gilt : Vorraussetzungen für die Pflichtversicherung in der KVdR ((Pflicht-) Krankenversicherung der Rentner ) sind, dass:
ein Rentenanspruch gegeben ist,
die Rente beantragt wurde und
die Vorversicherungszeit erfüllt ist.
Um die Vorversicherungszeit zu erfüllen, muss vom Beginn der Erwerbstätigkeit bis zur Stellung des Rentenantrags (Rahmenfrist)
für mindestens 9/10 der zweiten Hälfte dieses Zeitraums ein Krankenversicherungsschutz in einer gesetzlichen Krankenkasse bestanden haben. Angerechnet werden sowohl Zeiten einer Pflichtmitgliedschaft als auch einer freiwilligen Mitgliedschaft.
Da Sie die letzten 30 Jahre Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung waren, trifft bei Ihnen also die Voraussetzung zu.
viele Grüße
sigi-der-schwabe
War im Urlaub, die kollegen haben das schon sicher schon beantwortet.
MfG - Leo
du wirst als rentner automatisch pflichtversichert wenn du mind. 90% der 2. Hälfte deines Berufslebens gesetzlich versichert warst. (EGAL ob pflicht-,freiwillig- oder familienversichert-hauptsache in der GKV)
Hallo bruesco
ich glaube Sie sprechen von der Krankenversicherung für Rentner KdvR ob Sie dort freiwillig oder pflichtversichert sind entscheidet die sogenannte 9/10 Regelung und die bis dahin sich ständig ändernde Gesetzgebung.
Gruß
Hallo,
die Versicherung in der KVdR(Krankenversicherung der Rentner) bei deiner bisherigen KK hat nichts mit deiner bisherigen Pflicht- oder Freiwilligen Krankenversicherung zu tun.
Die Beitragshöhe (KV/Pflegevers.) richtet sich nach der Höhe der Rente.
VG
ayro
Nach Deinen Angaben wirst Du wohl Pflichtversichert als Rentner in der KVdR (Krankenversicherung der Rentner)