Gesetzliche Krankenversicherung

Hallo, ich habe einige Fragen:
Wie lange muss eine Person in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis beschäftigt sein, um im Falle einer Kündigung, in der gesetzlichen Krankenkasse versichert zu bleiben? Wer zahlt in diesem Fall den Versicherungsbeitrag? Wie lange muss eine Person gearbeitet haben, bevor der Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht?
Danke und Grüße

Hallo, das hängt davon ab, wie sie vor der Beschäftigung versichert war.

Bei vorher privat Versicherten muss eine Versicherungszeit von 12 Monaten erreicht werden, um danach freiwillig in der GKV zu bleiben. War sie vorher familienversichert oder gar nicht versichert, gibt es keine Mindestzeit. Den Beitrag zahlt grundsätzlich der Versicherte (wer sonst ?)

Bei Arbeitslosigkeit (ALG I oder II) ist die Person weiter pflichtversichert in der GKV, eine Mindestzeit ist hier für die KV ebenfalls nicht nötig.

Voraussetzung für ALG I ist im Regelfall 12 Monate, es gibt aber zahlreiche Sonderfälle. (ALV ist nicht mein Thema.)

Gruss

Barmer

Hier der Link bzgl. Arbeitslosigkeit/Arbeitslosengeld:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_25634/zentraler-Cont…

Sie können sich jederzeit in der GKV (Gesetzlichen Krankenversicherung) als freiwilliges Mitglied versichern lassen, die Beiträge zahlen Sie dann selbst, außer - Sie haben Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 oder auf Arbeitslosengeld 2 genannt Hartz 4 (Bedürftigkeit vorausgesetzt) dann sind Sie wieder versicherungspflichtig und die Beiträge zur GKV werden dann auf Antrag vom zuständigen Träger (Alg.1 oder Alg. 2) übernommen.

PS: Wir versuchen uns hier gegenseitig zu helfen, aber mit 3 Minuten „Googeln“ hätten Sie das selbst herausgefunden. Nichts für Ungut.

Mit freundlichen Gruss
Leo

Hallo,
man muss mindestens 12 Monate pflichtversichert sein um in der gesetzlichen KV freiwillig weiterversichert sein zu können. Arbeitslosengeld bin ich nich ganz sicher da es nicht mein Fachgebiet ist. Aber ich meine man muss auch 12 Monate eingezahlt haben bevor man Anspruch auf Leistungen hat.

Freundliche Grüße

Hallo
ganz einfach mindestens 12 Monate pflichtversichert dann kann man in GKV bleiben - sonst wieder Retoure in das alte System ( GKV oder PKV) wo ich früher versichert war.
Arbeitslosengeld = ALG I Anspruch besteht erst nach
36 Monaten - diese Zeit muß ich mindestens eingezahlt haben - bei ALG I bin ich automatisch pflichtversichert in der GKV und das Arbeitsamt zahlt- bei ALG II bekomme ich nur einen Zuschuss zur Krankenversicherung und bin entweder privat oder GKV versichert - kommt darauf an wo ich vorher versichert war

Aaaaaalso…
Da wir seit 1.1.2009 eine KV-Versicherungspflicht haben muss dich Deine bisherige Kasse weiter versichern. Und zwar ob Du zahlst oder nicht! Klar, bei Nichtzahlen werden die nur die Notfallbehandlungen bezahlen.
Für den Beitrag musst Du oder das Sozialamt aufkommen.
Wann Du Anspruch auf Hartz IV hast, kann ich Dir nicht sagen. Das ist nicht meine Sparte :smile:
Das erfährst Du, wenn du zur AfA (ehemals Arbeitsamt) gehst. Dort hilft man Dir weiter (zumindest das können die meisten von denen). Grundsätzlich kannst Du davon ausgehen: wenn Du ein Arbeitslosengeld o.ä. erhältst, dann zahlen die auch Deinen KV-Beitrag.
Grüße
Hupftiegel

Hallo,

ich kann keine verbindlichen Auskünfte erteilen; bitte daher bei Arbeitsamt und Krankenkasse nachfragen.

Für mich stellt sich der Sachverhaltwie folgt dar:

  1. meines Wissens nach gibt es bei der KV keine
    Mindestversicherungszeiten. Bis zum Ablauf der
    Kündigungsfrist ändert sich nichts. Danach folgt
    bei ALG 1-Bezug die Beitragsabführung durch die
    BA für Arbeit (wird bei der ALG 1-Berechnung
    berücksichtigt)
  2. Die Anwartschaftszeit muss erfüllt sein; diese
    richtet sich nach § 123 SGB III.

Ich hoffe, dass ich ein wenig weiterhelfen konnte.

MfG

knuffel1958

Wenn du versicherungspflichtig gearbeitet hast, hast du ja auch Beiträge für die Arbeitslosenversicherung bezahlt. Hier musst du innerhalb von 36 Monaten 12 Monate Beiträge geleistet haben.

Solltest du noch keinen Anspruch auf AlG 1 haben, kannst du Alg2 (Hartz IV) beantragen. in beiden Fällen bist du über das Amt auch krankenversichert.
Wenn du wegen mangelnder Bedürftigkiet keinen Leistungsanspruch hast, kannst du freiwilliges Mitglied der gesetzlichen KK bleiben( Zum Mindestbeitrag, den musst du dann selbst zahlen ca 150,00 €)

Hallo,
sowie ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis aufgenommen wurde, besteht Versicherungspflicht in der GKV (Anmeldung durch AG bei KV, Ar5beitslosenversicherung und Rentenversicherung). Ist diese Anmeldung erfolgt, besteht bei der Kündigung/Ende der Beschäftigung die Möpglichkeit der frw. Weiterversicherung mit eigener Beitragszahlung
Alg Anspruch besteht m. E. wenn man innerhalb von 3 Jahren 360 Tage sozialversicherungspflichtig beschäftigt war und Arbeitslosenversicherungsbeiträge entrichtet wurden. Ggfs. genauer beim AA erkundigen.

VG
ayro

Hallo
das kann man so pauschal nicht sagen, war der jenige davor schon gesetzlich versichert? Hat man danach Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Wenn man Anspruch hat auf Arbeitslosengeld, zahlt das Arbeitsamt die Beiträge, bei Harz IV ist es das selbe. Hat man aber kein Anspruch auf diese Leistungen muß man die Beiträge selber zahlen.

Beim Arbeitslosengeld kenne ich mich nicht gut aus, ab wann man da genau Anspruch hat.

Alles gute

Wie lange muss eine Person in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis beschäftigt sein, um im Falle einer Kündigung, in der gesetzlichen Krankenkasse versichert zu
bleiben?
so lange wie man versicherungspflichtig ist.

Wer zahlt in diesem Fall den Versicherungsbeitrag?
bei Arbeitslosigkeit das Arbeitsamt
Wie lange muss eine Person gearbeitet haben, bevor der
Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht?
das kommt auf die vorangegangen Arbeitsjahre als Versicherungspflichtiger an.

Hallo,

um in der gesetzlichen Krankenversicherung eine freiwillige Weiterversicherung abschliessen zu können, musst Du unter 55 Jahre alt sein und mind. 1 Jahr durchgehend oder in den letzten 5 Jahren 2 Jahre gesetzlich versichert gewesen sein. Die freiwillige Weiterversicherung schliesst sich direkt an die Pflichtversicherung an und man hat 3 Monate Zeit die freiwillige Weiterversicherung zu beantragen. Die Beiträge für die freiwillige Kranken-und Pflegeversicherung
zahlst Du allein.Bei einem Einkommen bis zu
850,00 Eur beträgt der Beitrag ca. 150,00 EUR monatlich.

Hinsichtlich des Arbeitslosengeldes kann ich leider nicht weiterhelfen.

Gruß
Marianne

Hallo,

Arbeitslosengeld besteht nach 12 Monaten Arbeitsverhältnis. Danach zahlt das Arbeitsamt im Rahmen seiner Leistungen bei Arbeitslosemgeld-I auch die Krankenversicherung. Nach Ablauf des Arbeitslosengeld-I übernimmt das Arbeitslosengeld-II, auch Hartz4 genannt, die Zahlungen wenn man arbeitsfähig ist und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht -also vermittelbar ist. Ansonsten (bei Arbeitsunfähigkeit) zahlt das Sozialamt Sicherung zum Lebensunterhalt und damit auch die Krankenversicherung.

Lieben Gruß

vita

Hallo ErinBrokovich,

zur Beantwortung der Frage fehlen noch Hintergrundinfo’s.

grundsätzlich reicht ein Tag aus um sich weiter freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern.
Beiträge zahlt im Ernstfall immer der Versicherte selbst.

Sollte der Hintergrund der Frage sein, wie jemand von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung zurück gelangt, dann muss derjenige mindestens 12 volle Monate in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sein, bevor er sich danach freiwillig weiterversichern kann.

Ist derjenige allerdings bereits 55 Jahre alt, dann ist es überhaupt nicht mehr möglich sich in der gesetzlichen Krankenkasse weiter zu versichern.

Da der Hintergrund deiner Frage nicht klar ist, erhälst du alle 3 mögliche Lösungen.

Wie das mit der Arbeitslosenversicherung ist, weiss ich nicht.

Viele Grüße
sigi-der-schwabe

Guten Tag,

solange man unter 55 Jahren alt ist, reicht theoretisch auch nur ein Tag in einem versicherungspflichtigem Beschäftigungsverhältnis (oder ein tag ALG I, um in der GKV (gesetzl. Krankenversicherung) zu bleiben.

Würde die Beschäftigugn wegfallen, muss man sich danach ensprechend anders weiterversichern: über ALG I oder ALG II Bezug; über ein Studium oder eine Schule, die man macht oder eine Rente, die man beantragt hat oder bezieht oder aber eine freiwillige Versicherung, wenn man keinerlei Einnahmen hat bzw. eine Pflichtversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V (=versicherungspflicht bei keinerlei anderer Absicherung) - dann, wenn man die notwendige Vorversicherungszeit (12 Monate bzw. 24 monate innerhalb der letzten 5 jahre in der GKV) nicht erfüllt hat. preislich ist die freiwllige versicherung und die Pflichtversicherung (nach § 5-1-13) das selbe.

Kompliziert ist es, wenn man über 55 ist. Dann gibt es den Weg zurück zur gesetzlichen krankenversicherung nicht bzw. nur in fällen, wo bestimmte voraussetzungen erfüllt sind. trifft das auf dich zu? ruf einmal mal bei einer krankenkasse an, das ist leicher mündlich zu erklären.

Arbeitslosengeld Anspruch hat man, soweit ich weiß, wenn man ein ganzes jahr eine versicherungspflichtige Beschäftigung (in der man also auch Versicherungen zur arbeitslosenversicherung gezahlt hat) vorweisen kann. Aber das kann ich leider nicht 100%ig sagen, da ich bei der Krankenkasse arbeite und nicht beim Arbeitsamt.

Ich hoffe, es war ein bisschen verständlich und hat dir weitergeholfen.

Vielen Dank!!!