Gesetzliche Krankenversicherung

Mini ist 55 Jahre alt und Erwerbsmindeungsrentnerin (volle!) mit einere Rente von 900.-- Euro im Monat!

Nun sin Zahsanierungsarbeiten notwendig mit Zuzahlungen natürlich, sie ist eine brave Bonusheftstemplerin, seit 2001 durchgängig!!!

Nun die Frage, muss die Kasse bei dieser Rente mehr als durch das Bonusheft, 20% bezuschussen, oder bekommt sie das am End bei der Einreichung zur Zuzahlungsbefreiuung wieder (mehr als die 20%!) oder!?

Sie hat einfach das Geld nicht über und fragt sich, was soll passieren, Zähne „verfaulen“ lassen, oder!?

Danke für Eure Hilfe!?

Hallo,
wenn sie tatsächlich nur diese Einnahmen hat und nicht verheiratet ist, dann kann sie bei der Kasse die „Härtefallregelung“ in Anspruch nehmen und maximal den doppelten Kassenzuschuss erhalten, also 20% mehr als den Zuschuss bei lückenlosem Bonus-Heft.
Gruss
Czauderna

jetzt habe ich auch was nicht verstanden.

Normal gibt es einen Festzuschuss von 50% der Regelversorgung, mit vollem Bonusheft 30% mehr, also 65% der Regelversorgung.

Doppelter Festzuschuss wären 100% der Regelversorgung.

Von welchen 20% sprecht Ihr ?

Hallo Barmer,
du hast natürlich recht, das war eine klassischer Fall von
falsch gerechnet, natürlich wird der Zuschuss um 30% erhöht,
also von den 50% werden 30% zugeschlagen was insgesamt dann
65% Gesamtzuschuss ergibt. Der Eigenanteil wäre dann ohne Härtfeallregelung bei 35% der Gesamtkosten und mit voller
Härtefallregelung bei 100%.
Vielen Dank fürs Aufpassen und nachfragen.
Gruss
Czauderna

Hallo,

mal abgesehen von der Rechnerei hat sich seit der Einführung der Bonushefte ja einiges geändert, wobei man da als jüngerer Mensch nicht ganz so genau aufpasst, weil die Zähne hoffentlich noch dreißig Jahre halten, wenn man mal von Unfällen absieht.
Meine Frage daher: Was hat es mit den Festzuschüssen genau auf sich, also worauf beziehen die sich? Ich meine mal gehört zu haben, dass es für diesen Betrag die einfachste Leistung gibt, so dass man im Grunde sogar ohne eigenen Anteil auskommen könnte, also auch keine Härtefälle auftreten müßten. Oder war das nur geplant? Lassen wir mal außen vor, dass für diesen Betrag sich vielleicht die meisten Zahnärzte weigern zu arbeiten.

Grüße

Danke - mein Weltbild ist wieder in Ordnung.

Das stand schon in meiner Frage: der Festzuschuss berechnet sich nach der sog. Regelversorgung, das ist die einfache Versorgung: z.B. Kronen aus Metallguss, Brücken max. 4 Glieder, darüber hinaus Prothese; Verblendungen bis Zahn 5 (nicht vollständige Aufzählung). Wer Implantate STATT bRÜCKEN oder große Brücken STATT pROTHESE wählt, erhält immer nur den Festzuschuss für die Regelversorgung.

Ein Kassenarzt muss die einfachste Versorgung anbieten, aber ein Eigenanteil bleibt immer.

Hallo,
nein, es geht auch ohne Härtefall mit 100%. Im Internet gibt eine Seite „dent-net.de“, da kann es passieren dass man einen Vertragszahnarzt in Deutschland findet, der einem den Zahnersatz macht ohne dass man zuzahlt, also quasi für die Hälfte. Und das bei voller Garantie, ganz normal.
Gruss
Czauderna

1 Like

Hallo,

nein, es geht auch ohne Härtefall mit 100%. Im Internet gibt eine Seite „dent-net.de“, da kann es passieren dass man einen Vertragszahnarzt in Deutschland findet, der einem den Zahnersatz macht ohne dass man zuzahlt, also quasi für die Hälfte. Und das bei voller Garantie, ganz normal.

Alles klar. Dann war es wohl das, was man gehört hat. Also es sind Festbeträge beschlossen wurden, die anscheinend so hoch angesetzt worden sind, dass es davon durchaus möglich wäre eine Regelversorgung ohne „Zuzahlung“ zu bewerkstelligen. Klingt nach einem Bombengeschäft, wenn man dann seinen Kunden sagen kann, dass sie nochmal soviel bezahlen müssen, weil ja die KK „nur die Hälfte“ zahle. ;o)

Grüße