Hallo, mal angenommen jemand war die ganze Zeit in der französischen gesetzlichen Krankenversicherung versichert und ist als EU Bürger in Deutschland eingewandert. Jetzt hat er hier einen festen Wohnsitz und hat hier seine Sozialversicherungsanmeldung. Er ist jetzt hier auch in der gesetzlichen Krankenversicherung. Mit seinem Gehalt liegt er über der BBG und da es ja wahrscheinlich wird, daß man nicht drei Jahre über der BBG gelegen haben muß, um in die PKV wechseln zu können, stellt er sich die Frage, ob das geht, daß er so einfach kündigen kann (01.01.2011), weil er ja noch nicht seit 18 Monaten in der GKV ist. Wird evtl. die Zeit in der franz. GKV mit angerechnet? Das wäre ja nur fair… Danke für sachliche Antworten.
gesetzlichen Krankenversicherung. Mit seinem Gehalt liegt er über der BBG
Das wird nicht reichen, er muß über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen.
wechseln zu können, stellt er sich die Frage, ob das geht, daß er so einfach kündigen kann (01.01.2011),
Die GKV wird die Kündigung nicht anerkennen, weil die neue Regelung noch nicht in Kraft ist. Das wird er abwarten müssen.
weil er ja noch nicht seit 18 Monaten in der GKV ist.
Die 1^8 Monate gelten nur bei einem Wechsel innerhalb der GKV.
Wird evtl. die Zeit in der franz. GKV mit angerechnet? Das wäre ja nur fair
Wieso wäre das fair ? Was hat die französische GKV mit der deutschen zu tun ?
gesetzlichen Krankenversicherung. Mit seinem Gehalt liegt er über der BBG
Das wird nicht reichen, er muß über der
Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen.
Das meinte ich ja…
wechseln zu können, stellt er sich die Frage, ob das geht, daß er so einfach kündigen kann (01.01.2011),
Die GKV wird die Kündigung nicht anerkennen, weil die neue
Regelung noch nicht in Kraft ist. Das wird er abwarten müssen.
Das tut er…
weil er ja noch nicht seit 18 Monaten in der GKV ist.
Die 1^8 Monate gelten nur bei einem Wechsel innerhalb der GKV.
Ach…
Wird evtl. die Zeit in der franz. GKV mit angerechnet? Das wäre ja nur fair
Wieso wäre das fair ? Was hat die französische GKV mit der
deutschen zu tun ?
EU…Recht?
Also liege ich über der JAEG, kann ich mit der regulären Kündigungsfrist kündigen? Sehe ich richtig, oder? Auch wenn ich noch nicht 18 Monate versichert bin (hat ja nur mit der GKV zu tun)
Wieso wäre das fair ? Was hat die französische GKV mit der
deutschen zu tun ?EU…Recht?
Sehe den Zusammenhang nicht, was hat das mit EU-Recht zu tun ?
Also liege ich über der JAEG, kann ich mit der regulären Kündigungsfrist kündigen?
Ja, wenn die Regelung durchkommt.
Danke