Gesetzliche Krankenversicherung mit 55 Jahren noch Möglich?

Hallo, ich war lange selbständig und nach der Luiqidation deds Unternehmens Familienversichert bei meiner Frau für 5 Jahre. Nun betreibe ich ein kleines Geschäft und die Einnahmen erreichen mitlerweile eine Höhe, wo ich nicht in der Familienversicherung bleiben kann. Nun die Frage.
Kann ich mich nur noch privat versichern?
Habe ich die Möglichkeit mich als Angestellter noch in die gesetzliche KK reinzukommen?

gruss
Uwe

Hallo,
du kannst dich freiwillig gesetzlich versichern - es muss jedoch nahtlos gehen. Sobald du nur einen Tag privat versichert bist, nimmt dich die gesetzliche nicht mehr auf.
Den Umweg als Angestellter bei der eigenen Firma brauchst du mW nicht zu gehen.
also: hin zur KV und mit denen reden und Aufnahmeantrag stellen.

CU
HaWeThie

Hallo,
es ist so - wenn die Familienversicherung endet, dann fragt die Kasse nach, wie denn nun die Absicherung im Krankheitsfall aussehen wird, also,entweder eine PKV-Versicherung oder eine eigene GKV-Versicherung. Du hast dann die Wahl. Solltest du auf die Anfrage der Kasse nicht reagieren, muss diese dich im Rahmen der obligatorischen Weiterversicherung quasi zwangsweise freiwillig weiter versichern.
Kurz gesagt, mach es wie mein Vorschreiber es geraten hat, hin zur Kasse und dort alles abklären.
Gruss
Czauderna

Hallo,

wenn die monatlichen Einkünfte 435 Euro übersteigen, endet die kostenlose Familienversicherung. Anhand des jährlichen Fragebogens zur Familienversicherung wird dies überprüft. Ggf. sind auch rückwirkend Beiträge zu zahlen. Am besten auch nach den Voraussetzungen für eine Einstufung als nebenberuflich Selbständiger oder als einnahmeschwacher Selbständiger erkundigen. Ab 2019 gibt es bestimmte Selbständige geringere Mindestbeiträge. Ein ausführliches Gespräch und schriftliche Unterlagen zu den einzelnen Unterthemen können sehr hilfreich sein.
§ 240 SGB V

Wenn man sich nicht bei der bisherigen Krankenkasse versichern möchte, stehen ggf. bis zu 108 andere gesetzliche Krankenkassen zur Auswahl. Die Wahl der Krankenkasse gilt i.d.R. für mindestens 18 Monate.
§ 175 SGB V

Gruß
RHW