Hallo, dies ist eine Frage für die Krankenversicherungsexperten unter Euch:
Und zwar war ich früher selbständig und ca. 15 Jahre lang bei der DKV privat versichert. Leider konnte ich zum Schluß meine Beiträge nicht mehr bezahlen, was eine Kündigung des Versichertenverhältnisses seitens der DKV zur Folge hatte. Danach war ich für die Dauer eines guten Jahres überhaupt nicht mehr krankenversichert.
Im September 2005 schließlich mußte ich Insolvenz anmelden und rutschte direkt in das ALG II, was dann zur Folge hatte, dass ich wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert war und momentan auch noch bin.
Nun wurde mir ab 01.09.2006 eine Tätigkeit als selbständiger Handelsvertreter angeboten, die ich nur zu gerne annehmen würde um meine Situation zu verbessern.
Ein Bekannter sagte mir zu meinem Entsetzen nun, dass ich keine Chance hätte, gesetzlich krankenversichert zu bleiben, da ich nicht genügend Beitragsjahre zusammen hätte und mich wahrscheinlich auf Grund der Kündigung seitens der DKV wohl auch keine private Krankenversicherung mehr aufnehmen wird. Hat dieser Mensch mit seiner Aussage recht?
Wenn das stimmen würde, wäre das furchtbar und ich würde davon absehen, den Handelsvertreterjob anzunehmen. Wie würde es aussehen, wenn ich einen Job im Angestelltenverhältnis finden würde. Wäre das dann anders zu beurteilen?
Sollten beide Antworten negativ ausfallen, wird einem arbeitsfähigen und auch arbeitswilligen Menschen ja jegliche Chance genommen, aus seiner Situation wieder herauszukommen, wenn er eine ähnliche Historie aufweist, wie die meine.
Ich bin 42 Jahre alt - keine Ahnung, ob dies auch eine Rolle spielt.
Hallo, dies ist eine Frage für die
Krankenversicherungsexperten unter Euch:
Und zwar war ich früher selbständig und ca. 15 Jahre lang bei
der DKV privat versichert. Leider konnte ich zum Schluß meine
Beiträge nicht mehr bezahlen, was eine Kündigung des
Versichertenverhältnisses seitens der DKV zur Folge hatte.
Danach war ich für die Dauer eines guten Jahres überhaupt
nicht mehr krankenversichert.
Im September 2005 schließlich mußte ich Insolvenz anmelden und
rutschte direkt in das ALG II, was dann zur Folge hatte, dass
ich wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung
pflichtversichert war und momentan auch noch bin.
Für die freiwillige Weiterversicherung bei der GKV-Kasse musst Du
eine Vorversicherungszeit von 12 Monaten nachweisen können.
Die zwit vom 01.09.2005 bis zum 31.08.2006 umfasst genau diese
12 Monate - in diesem Falle kannst Du in der GKV verbleiben, andernfalls musst Du wieder in eine PKV.
Nun wurde mir ab 01.09.2006 eine Tätigkeit als selbständiger
Handelsvertreter angeboten, die ich nur zu gerne annehmen
würde um meine Situation zu verbessern.
Ein Bekannter sagte mir zu meinem Entsetzen nun, dass ich
keine Chance hätte, gesetzlich krankenversichert zu bleiben,
da ich nicht genügend Beitragsjahre zusammen hätte und mich
wahrscheinlich auf Grund der Kündigung seitens der DKV wohl
auch keine private Krankenversicherung mehr aufnehmen wird.
Hat dieser Mensch mit seiner Aussage recht?
Wenn das stimmen würde, wäre das furchtbar und ich würde davon
absehen, den Handelsvertreterjob anzunehmen. Wie würde es
aussehen, wenn ich einen Job im Angestelltenverhältnis finden
würde. Wäre das dann anders zu beurteilen?
Sollten beide Antworten negativ ausfallen, wird einem
arbeitsfähigen und auch arbeitswilligen Menschen ja jegliche
Chance genommen, aus seiner Situation wieder herauszukommen,
wenn er eine ähnliche Historie aufweist, wie die meine.
Ich bin 42 Jahre alt - keine Ahnung, ob dies auch eine Rolle
spielt.