Gesetzliche Krankenversicherung, privat Behandlung

Hallo Zusammen,
Patient A, in der gesetzlichen Versicherung versichert, möchte gerne eine Chefarzt Behandlung, sowie Privatpatientbehandlung wie 1 Bett Zimmer usw.usf.

Ist es also möglich das der Patient diesen Aufpreis, soundsofacher Wert, selbst entrichtet um diese Privatpatientbehandlg zu erhalten? Ist es ein aussergewöhnlicher Wunsch oder gängige Praxis?

(Nach Feststellung einer Krankheit möchte Patient A die bestmögliche Behandlung.)

Lieben Dank
Cash

Hallo,

das ist gängige Praxis. Bei Aufnahme in das Krankenhaus äußert man einfach seine Wünsche. Dann unterschreibt man eine Wahlleistungserklärung. Darin steht, dass man die Kosten für die Wahlleistung (Chefarzt, 1-Bett-Zimmer) anschließend selbst an das Krankenhaus zahlen muss.

WICHTIG: Sofern es sich um eine reine Privatklinik handelt, funktioniert das nicht. Hier übernimmt die gesetzliche Krankenkasse überhaupt nichts!

Grüße

Florian

Hallo Caschmi,

noch ein kleiner Tipp: Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen, die nicht durch eine Versicherung gedeckt sind, sind steuerrechtlich „außergewöhnliche Belastungen“.

http://de.wikipedia.org/wiki/Au%C3%9Fergew%C3%B6hnli…

Viele Grüße
Oliver H.

Ist es also möglich das der Patient diesen Aufpreis, soundsofacher Wert, selbst entrichtet um diese
Privatpatientbehandlg zu erhalten? Ist es ein aussergewöhnlicher Wunsch oder gängige Praxis?

Das ist nicht unüblich. Aber Vorsicht, da können Kosten im fünfstelligen Bereich entstehen.

Hallo,
diese Erklärung bedeutet, dass einem auch andere Ärzte, die an der Krankenhausbehandlung beteiligt waren, eine Privatrechnung schicken dürfen: z.B. Anästhesist, Laborarzt, Röngenarzt …
Manche Rechnungen kommen auch erst Monate später. Der Laborarzt kann auch Hunderte von Kilometern entfernt arbeiten.

Wenn man keine Privatversicherung hat und auch keinen Beihilfeanspruch durch den Arbeitgeber finde ich riskant, weil die Kostenhöhe schlecht abschätzbar ist. Bei 1- oder 2-Bett-Zimmer (ohne Chefarzt) kann ich die Kosten sehr genau und sehr einfach ausrechnen.
Chefarzt und Zimmer sind getrennt voneinander wählbar.

Wenn es eine komplizierte Behandlung ist, ist im Übrigen das Krankenhaus verpflichtet, einen ihrer erfahrensten Ärzte mit der Behandlung zu betrauen (unabhängig von der Chefarztwahl).

Gruß
RHW

Gruß
RHW

Hallo RHW,

ich habe auch in keinem Satz geschrieben, dass die Wahlleistung „Chefarzt“ und „1/2-Bettzimmer“ nur in Kombination wählbar sind.

Insofern würde ich Dich um eine etwas genauere Erläuterung bitten, aus welchem Teil meiner Antwort du dies herauslesen kannst?

Für meinen Teil denke ich, dass ich mich klar und unmissverständlich ausgedrückt habe.

Einen schönen Tag noch,
Florian

Hallo RHW,

ich habe auch in keinem Satz geschrieben, dass die
Wahlleistung „Chefarzt“ und „1/2-Bettzimmer“ nur in
Kombination wählbar sind.

Da hast Du 100% und absolut Recht!

Insofern würde ich Dich um eine etwas genauere Erläuterung
bitten, aus welchem Teil meiner Antwort du dies herauslesen
kannst?

Aus keinem Teil. Deine Antwort ist korrekt. Ich glaube, meine Antwort ist auch korrekt. Meine Antwort sollte kein Gegensatz zu deiner Antwort sein (nur eine Ergänzung). Wenn ich mich da verklickt habe, tut mir das leid.

Ich wünsche Dir einen schönen Feierabend
RHW