Gesetzliche Krankenversicherung vs. Freiwillige KV

Hallo zusammen,

mit Sicherheit ist diese Frage für die Schreiber hier mit Leichtigkeit zu beantworten.

Und zwar ist die Frage, ob ein Student, der in seinem Nebenjob um die 1000 EUR verdient verpflichtet, sich gesetzlich krankenversichern zu lassen, oder reicht eine freiwillige KV?

Also: Muss man sich ab einem gewissen Einkommen immer gesetzlich krankenversichern und ist es dann das private Vergnügen, wenn man sich freiwillig versichert, oder ersetzt das Eine das Andere?

Viele Grüße

Und zwar ist die Frage, ob ein Student, der in seinem Nebenjob
um die 1000 EUR verdient

Hier stellt sich die Frage, ob der Student noch Student ist. Das würde ich erst mal mit der Krankenkasse klären, dann kann man auf die weiteren Fragen eingehen.

verpflichtet, sich gesetzlich
krankenversichern zu lassen, oder reicht eine freiwillige KV?

Ein Student ist pflichtversichert, es sei denn er hat sich zu Beginn des Studiums befreien lassen. Ein Arbeitnehmer mit 1000 € im Monat ist pflichtversichert.

gesetzlich krankenversichern und ist es dann das private
Vergnügen, wenn man sich freiwillig versichert, oder ersetzt
das Eine das Andere?

Falsche Frage, pflicht- und freiwillige Versicherung regelt das SGB das kann man sich nicht aussuchen (zumindest nicht in der GKV).

Und zwar ist die Frage, ob ein Student, der in seinem Nebenjob
um die 1000 EUR verdient

Hier stellt sich die Frage, ob der Student noch Student ist.
Das würde ich erst mal mit der Krankenkasse klären, dann kann
man auf die weiteren Fragen eingehen.

Es wird in dem Fall davon ausgegangen, dass die KV dieses so sieht.

verpflichtet, sich gesetzlich
krankenversichern zu lassen, oder reicht eine freiwillige KV?

Ein Student ist pflichtversichert, es sei denn er hat sich zu
Beginn des Studiums befreien lassen. Ein Arbeitnehmer mit 1000
€ im Monat ist pflichtversichert.

Angenommen, der Student ist aus der Familienversicherung gefallen, weil ein gewisses Alter hierfür erreicht wurde, wie verhält es sich dann?

gesetzlich krankenversichern und ist es dann das private
Vergnügen, wenn man sich freiwillig versichert, oder ersetzt
das Eine das Andere?

Falsche Frage, pflicht- und freiwillige Versicherung regelt
das SGB das kann man sich nicht aussuchen (zumindest nicht in
der GKV).

Dann die Frage anders: Wenn der Student eine freiwillige KV hat, muss er sich dann gesetzlich versichern? Bzw. kann er sich gesetzlich versichern und die freiwillige KV auflösen?

Hallo,
also, dann mal der Reihe nach.
Aus der Familienversicherung gefallen wegen des Alters, d.h.
er ist 25 Jahre alt und hat keinen Wehr- oder Ersatzdienst geleistet,
bzw. er ist älter und hat einen der beiden Dienste geleistet.
Mit dem Ende der Familienversicherung beginnt dann die Krankenversicherungspflicht als Student (du schreibst ja selbst, dass
die Kasse das so sieht), ergo greift dann eine Pflichtversicherung
mit einem relativ niedrigen Beitrag. Diese Versicherung dauert bis zur
Vollendung des 30. Lebensjahrs bzw. mit Ende des 14. Fachsemesters wenn
dieses vorher erreicht wird.
Wenn der Student (nebenher) mtl. 1000,00 € verdient dann prüft die
Krankenkasse ob das Erscheinungsbild Student oder das Erscheinungsbild
Arbeitnehmer vorliegt. Ordnet sich die Arbeitnehmertätigkeit dem
Studium zeitlich unter (z.B. in der Woche wird studiert, am Wochenende gearbeitet) und sieht das die Kasse genau so, verbleibt es
bei der studentischen Pflichtversicherung, ansonsten muss eine
Anmeldung bei der Kasse als Arbeitnehmer vorgenommen werden (auch eine
Pflichtversicherung) - dies alles gilt nur für die Kranken- und Pflegeversicherung - nicht für die Rentenversicherung.
Gruß
Czauderna

Die Person sei 29, das 14 FS überschritten. Bisher immer bei der Familienvers. mitversichert. Die Kasse meldete sich dann und sagte, man müsse sich selbst versichern. Die Arbeit wird vornehmlich abends und WE geleistet.

Verstehe ich es dann so, dass, wenn sich die Person bei der KV als Arbeitnehmer meldet, diese sowohl die freiwillige als auch die gesetzliche KV zahlen muss? Also einmal vom Konto und einmal von der Abrechnung? Wenn nicht, wozu wird dann der Beitrag zur freiwilligen KV gezahlt??

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
neben einer Pflichtversicherung (egal ob als Student oder als Arbeitnehmer) ist eine freiwillige Versicherung zwar grundsätzlich möglich aber genau so gut kann man sein Geld auch aus dem Fenster werfen.
Um konkret zu antworten - wenn Pflichtversichert dann keine freiwillige
Versicherung notwendig - wenn freiwillig versichert dann endet diese
bei Eintritt der Pflichtversicherung.
Gruß
Czauderna