Gesetzliche Krankenversicherung während Sperrzeit

Hallo zusammen,

vielleicht kann mir einer hier helfen…
Ich habe meinen Job selber aus persönlichen Gründen (wurde gemobbt) gekündigt, daher rechne ich mit einer 3-monatigen Sperrzeit seitens der Agentur für Arbeit. Die Nachversicherungszeit durch meine Krankenkasse (4 Wochen) ist bald zu Ende.Ich war in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis. Wie kann ich mich während der Sperrzeit versichern ? Bei der Rentenversicherung denke ich besteht keine Versicherungspflicht während einer Sperrzeit. Wie ist das aber bei der KV, ist es nicht so dass man sich „krankenversichern“ muss. Mein Mann ist privatversichert, könnte ich mich über ihn versichern, welche Form wäre das ?

Bin für jede Antwort sehr sehr dankbar, da ich gerade ziemlich ratlos bin.

Vielen Dank!
Konstanze

Hallo,

Sie dürften nach dem 1. Monat übers Arbeitsamt versichert sein, sollte auch in Ihrem Bescheid des Arbeitsamtes stehen.

Gucken Sie dort am besten nach. Ansonsten lassen Sie sich am besten von Ihrer Krankenkasse beraten, die können das dann alles mit Ihnen durchsprechen.

Grüße

Vielen Dank !!!
Konstanze W.

Guten Tag,

während des ersten Monats der Sperrfrist haben Sie einen sogenannten nachgehenden Leistungsanspruch gegenüber der gesetzlichen Kasse.
Ab der 5. Woche der Sperrfrist gelten Sie als krankenversichert.
Sie brauchen sich also weder freiwillig noch privat zu versichern.

Mit freundlichem Gruß

Harald Wesely

Hallo,
da kann ich dir nicht weiterhelfen. Ruf doch einfach mal bei einer Krankenkasse an. Die werden so etwas öfter haben. Am besten bei deiner Krankenkasse vor Ort.

Gruß
Dennis

Hallo Konstanze,

wenn du bislang gesetzl. KV-vers. warst, solltest du einen SOZIALversicherungsfachmann fragen.
Grundsätzlich kann gegen Beitragszahlung sowohl privat als auch gesetzl. versichert werden…aber bis bisher Pflichtmitglied spielt die bedeutsamere Rolle: welche Rechtsstellung hast du während der Sperrfrist. Und das weiss ich nicht, dafür gibts das Gegenstück zu mir: SOZIALversicherungsfachleute…
Es müßte aber auch eine klare Aussage durch´s Arbeitsamt kommen.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Hallo Konstanze,
es gibt 2 Wege, einen Komplizierten und steinigen, auf diesem bist du gerade :wink: und einen einfachen.
der einfache Weg, einfach zu deiner Krankenkasse gehen.
Eine kostenlose Familienversicherung üner den Mann ist nicht möglich.
Gruß

Hallo,
Du bleibst weiter in der GKV, musst nur die Krankenversicherung informieren. D.h. Beitrag selber zahlen.
Gruß H.

Hallo Konstanze,
entweder versicherst du dich (nur freiwillige Krankenversicherung) bei deiner bisherigen KK als Stellenlose oder bei einer Privatversicherung. Nur das könnte teurer werden ! Du musst das einmal vergleichen: Freiwilliger Krankenversicherungsbeitrag bei deiner bisherigen KK und den zu zahlenden Betrag bei der PKV entsprechend deiner dortigen Absicherung.

VG
ayro

Kann ich leider nicht weiterhelfen

Hallo!

Leider bin ich mir in dieser Angelegenheit nicht sicher, womöglich müssen Sie sich, bis Sie wieder versicherungspflichtig beschäftigt sind, freiwillig in der GKV versichern, wobei der Beitrag unter Zugrundelegung des Einkommens Ihres Mannes berechnet wird. Oder Sie können sich privat über Ihren Mann versichert, dazu müssen Sie aber eine Gesundheitsprüfung überstehen. Am besten, Sie versuchen, so schnell wie möglich wieder eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen.

Alles Gute dafür!

H.C. Sanders

Hallo, Konstanze,

nach meinem Verständnis bist Du berechtigt, Dich weiterhin freiwillig bei der gesetzlichen Kasse zu versichern. Zumal eben die Pflicht zur Krankenversicherung besteht, und die Kasse Dich nicht einfach rauswerfen kann.

Theoretisch kannst Du Dich auch privat versichern. Sollte das aber nur für eine Überbrückungszeit sein, und dann wirst Du in die Kasse wegen Pflichtversicherung wieder aufgenommen, wird das die PKV nicht mitmachen, Dich also gar nicht erst aufnehmen. Wenn es je nicht anders gehen sollte, hast Du am ehesten Aussicht auf Aufnahme bei der Versicherer, wo Dein Mann ist.

Weitere Infos findet man unter:
www.pkv-netz.com/aktuell.htm

Hilft das weiter?

Freundliche Grüße

Michael Rischer
www.pkv-netz.com

Hallo Konstanze W.

entschuldige die sehr verspätete Antwort.

Also dein Krankenversicherungsschutz muss nahtlos vorhanden gewesen sein. Während der Sperrzeit bist du nämlich von der Agentur für Arbeit auch krankenversichert. Die ersten 4 Wochen deiner Sperrzeit gibt es eine sog. „Sperrzeit KV“ während dieser Zeit bist im Rahmen des nachgehenden Anspruchs kostenfrei weiterversichert. Nachdem bezahl dann die Agentur für Arbeit die monatlichen Kassenbeiträge.

Hoffe Du hast in der Zwischenzeit wieder eine neuStelle gefunden.

Mit frundlichen Grüßen
sigi-der-schwabe