Gesetzliche Krankenversicherung

Folgende Situation:
Eine junge Frau ist bisher als Schülerin bei der pflichtversicherten Mutter mitversichert.
Seit ca. 4 Jahren läuft eine Kieferregulierung die von der AOK zugesagt und bezahlt wird.
Nun beginnt die junge Frau zum 1.9. eine Ausbildung im öffentlichen Dienst. Sie ist dann beihilfeberechtigt. Sie kann sich also nicht bei der AOK versichern.
Die AOK teilt nun mit, daß sie ab 1.9. die weiteren Kosten für die laufende Behandlung nicht mehr trägt.
Ist das zulässig?
Die Beihilfe und die private Krankenversicherung haben die Kostenübernahme bereits abgelehnt.

Kann mir da jemand helfen??

Grüsse an alle

Jörg

Guten Tag,

Folgende Situation:
Eine junge Frau ist bisher als Schülerin bei der
pflichtversicherten Mutter mitversichert.
Seit ca. 4 Jahren läuft eine Kieferregulierung die von der AOK
zugesagt und bezahlt wird.
Nun beginnt die junge Frau zum 1.9. eine Ausbildung im
öffentlichen Dienst.

Ich gehe mal aus, dass sie Beamtenanwärterin wird.

Sie ist dann beihilfeberechtigt. Sie kann
sich also nicht bei der AOK versichern.

Hier liegt ein kleiner Fehler:
Die junge Frau hätte sich durchaus freiwillig bei der AOK anmelden können.
Allerdings hätte sie die vollständigen Beiträge selbst zahlen müssen (ohne AG-Zuschuss, Wer macht das schon??).

Die AOK teilt nun mit, daß sie ab 1.9. die weiteren Kosten für
die laufende Behandlung nicht mehr trägt.

Warum sollte Sie auch?

Ist das zulässig?
Die Beihilfe und die private Krankenversicherung haben die
Kostenübernahme bereits abgelehnt.

Die Ausschlussklauseln bzw. Wartezeiten bei der PKV stehen schon im Antrag.
Ob die Beihilfe ausschließen kann, kann ich leider nicht sagen.

Gruß
HaWeThie

Hallo,
die Frage warum die AOK zahlen sollte?
Nun der Schadenfall (Feststellung einer Kieferdeformation) ist während der Versicherungszeit eingetreten. Die Leistungszusage ist gemacht worden. Sie nun von einer Zugehörigkeit abhängig zu machen halte ich für nicht zulässig.
Ausserdem: Weniger Beiträge erhält die AOK nicht!!

Gruß

Jörg

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Folgende Situation:
Eine junge Frau ist bisher als Schülerin bei der
pflichtversicherten Mutter mitversichert.
Seit ca. 4 Jahren läuft eine Kieferregulierung die von der AOK
zugesagt und bezahlt wird.
Nun beginnt die junge Frau zum 1.9. eine Ausbildung im
öffentlichen Dienst. Sie ist dann beihilfeberechtigt. Sie kann
sich also nicht bei der AOK versichern.
Die AOK teilt nun mit, daß sie ab 1.9. die weiteren Kosten für
die laufende Behandlung nicht mehr trägt.
Ist das zulässig?

Ja, die Leistungspflicht erlischt mit der Zugehörigkeit in der Krankenkasse.

Die Beihilfe und die private Krankenversicherung haben die
Kostenübernahme bereits abgelehnt.

Auch das ist richtig, denn die PKV ist zur Annahme nicht verpflichtet.
Ist dort ein Kostenvoranschlag vom zuständigen Arzt, über die Höhe der zu erwartenden Kosten, eingereicht worden?

Kann mir da jemand helfen??

Grüsse an alle

Jörg

Hallo Jörg,
die PKV kann den Antrag ablehnen oder einen entsprechenden Zuschlag (anhand der zu erwartenden Kosten) anbieten.

Wenn ein Ausschluß oder eine Ablehnung kommt, bleibt nur der Weg der gesamten Kosten in der AOK weiterzubezahlen. Die wirtschaftlichen Bereiche sollten gegenübergestellt werden.

Weiterhin würde ich mich mit dem AG in Verbindung setzen. Vielleicht hat dieser noch andere Lösungsmöglichkeiten.

Gruß und alles Gute wünscht,

Martin

Hallo,
die Frage warum die AOK zahlen sollte?
Nun der Schadenfall (Feststellung einer Kieferdeformation) ist
während der Versicherungszeit eingetreten. Die Leistungszusage
ist gemacht worden. Sie nun von einer Zugehörigkeit abhängig
zu machen halte ich für nicht zulässig.
Ausserdem: Weniger Beiträge erhält die AOK nicht!!

Hallo!

Es macht gar nichts, wann der Versicherungsfall eingetreten ist! Mit dem Ende der AOK-Mitgliedschaft endet auch die Leistungsverpflichtung der AOK! Weniger Beiträge kann die AOK ja auch nicht erhalten, wenn deine Bekannte bisher familienversichert war, wurden sowieso keine Beiträge von ihr selbst entrichtet!

Das Vorgehen der AOK ist korrekt!

Viele Grüße
Florian Mair

Hallo Martin,

soweit ich weiß, besteht ein Kontrahierungszwang bei Beihilfetarifen. Ein Zuschlag ist ebenso max. bis zu einer bestimmten Höhe möglich. Voraussetzung ist allerdings, dass man innerhalb einer bestimmten Zeit ab Beihilfeberechtigung den Antrag stellt.

Ich muss nochmal schauen, wo ich was genaueres dazu finde.

Gruß
Marco

hallo Marco, Kontrahierungszwang nicht bei allen Privaten!
Grüße
Raimund
P.S.:
Sieh mal hier:die PDF-Datei der Broschüre zur Öffnung der PKV für Beamtenanfänger, die auf
den letzten Seiten auch eine Übersicht über die beteiligten PKV-Unternehmen
enthälten, finden Sie in unserem Internetauftritt www.pkv.de unter dem
Menüpunkt „Rund um die PKV“, Unterpunkt „Was und für wen?“.

Hallo,
da gibt es nur diíe frewillige Versicherung bei der AOK -
natürlich voller Beitrag bei voller Leistungsinanspruchnahme -
aber was soll´s - wenn die Kfo-Behandlung abgeschlossen ist
kann sie immer noch in die PKV wechseln -
Wenn natürlich die „schottischen“ Gene überwiegen - dann sofort
in die PKV und die Restkosten als Privatpatient selbst zahlen

  • klann aber teuer werden.

Gruss

Günter