in meinem Arbeitsvertrag (Anstellungsvertrag) ist folgende gesetzliche Kündigungsfrist vermerkt:
„“…von beiden Seiten unbeschadet des Rechts zur fristlosen Kündigung mit einer Kündigungsfrist von mindestens einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.*
*Soll die gesetzliche Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende oder eine noch längere Frist gelten, so ist dieses unter §14 dieses Vertrages besonders zu vereinbaren…""
Es ist aber nichts weiter vereinbart worden.
Frage:
Ich bin jetzt seit über 12 Jahren im Unternehmen tätig.
Gelten jetzt andere Kündigungsfristen, oder kann ich innerhalb von 1 Monat kündigen?