Gesetzliche kündigungfrist

in meinem Arbeitsvertrag (Anstellungsvertrag) ist folgende gesetzliche Kündigungsfrist vermerkt:

„“…von beiden Seiten unbeschadet des Rechts zur fristlosen Kündigung mit einer Kündigungsfrist von mindestens einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.*

*Soll die gesetzliche Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende oder eine noch längere Frist gelten, so ist dieses unter §14 dieses Vertrages besonders zu vereinbaren…""

Es ist aber nichts weiter vereinbart worden.

Frage:
Ich bin jetzt seit über 12 Jahren im Unternehmen tätig.
Gelten jetzt andere Kündigungsfristen, oder kann ich innerhalb von 1 Monat kündigen?

So wie es da im Vertrag steht, gilt für den Arbeitnehmer die Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende.

Danke für die Antwort.
Also verlängert sich die Kündigungsfrist nicht wegen einer z.B. 12 jährigen Betriebszugehörigkeit, oder?

So wie es da im Vertrag steht, gilt für den Arbeitnehmer die
Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende.

Nein, die Verlängerung gilt lt. BGB § 622 nur für Arbeitgeber