Hallo,
Herr X ist als Arbeiter in der Zeitarbeitsbranche angestellt (seit 2 Jahren und 1 Monat) und als Tarifvertrag gilt das IGZ-/DGB- Tarifwerk!
Dort ist unter Kündigunsfristen folgendes vermerkt:
Vom siebten Monat des Beschäftigungsverhältnisses an gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Diese gesetzlichen Kündigungsfristen gelten beiderseits.
Google.de schreibt zur gesetztlichen Kündigungsfrist:
Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
Laut Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist jetzt nach 2 Jahren aber 5 Wochen zum Monatsende! Herr X würde nicht richtig googeln!
Könnt ihr vielleicht Lichts ins Dunkel bringen?
Danke und LG Ines