Gesetzliche Kündigungsfrist

Hallo wer-weiss-was Mitglieder,
ich habe 6 Jahre für meinen derzeitigen Arbeitgeber gearbeitet, dann habe ich wegen Gehaltsstreitigkeiten gekündigt und für ein Jahr ein anderes Arbeitsverhältnis angenommen. Nach einem Jahr hat mich mein vorheriger Arbeitgeber angerufen und wollte dass ich wieder in seinem Betrieb arbeite. Er hat mir ein neues und zufriedenstellendes Gehaltsangebot gemacht. Dieses Angebot nahm ich dann auch für weitere 7 Jahre an. Jetzt will mein Chef wegen der wirtschaftlichen Lage, den Betrieb schließen in dem ich arbeite, eine Kündigung droht. Nun meine Frage: Werden für die Berechnung der gesetzlichen Kündigungsfristen beide Arbeitsverhältnisse zusammen gezählt? Oder zählen nur die letzten 7 Jahre? Werden die Jahre vor meiner Kündigung mit angerechnet, oder nicht? Weiss jemand, wie das läuft? Bin für jeden Rat dankbar! Herzliche Grüße Simone

Hallo, ich glaube es gelten nur die vergangenen 7 Jahre. Aber ich bin kein Anwalt!!!
Viele Grüße

T. Berghaus

Hallo Simone,

Die Arbeitsjahre vor deine Kündigung zählen nicht mehr mit oder du hast es beim Neueinstellung mit im Neuvertrag eingefädelt was meine erachtens eigentlich auch nicht möglich ist.
Am besten ist, man konsultiert einen Anwalt.

Hallo, Die Betriebszugehörigkeit ergibt sich aus dem gültigen (letzten aktuellen) Arbeitsvertrag und was darin vereinbart ist und ggf. aus gültigen Tarif- und / oder Betriebsvereinbarungen. Zu juristischen Spitzfindigkeiten kann ich nichts sagen.

Hallo wer-weiss-was Mitglieder,

> Hallo Simone,

als erstes möchte ich klarstellen, daß diese Frage nicht mein Spezialgebiet betrifft; dies ist Arbeitsrecht und meines ist Arbeitsschutz-Recht.
Also hole Dir auf jeden Fall noch eine andere Meinung ein.

ich habe 6 Jahre für meinen derzeitigen Arbeitgeber
gearbeitet, dann habe ich wegen Gehaltsstreitigkeiten
gekündigt und für ein Jahr ein anderes Arbeitsverhältnis
angenommen.

> Dies ist meines Wissens die eigentliche Krux.
> Ich weiß, daß unser Betriebsrat einmal eigens eine
> Betriebsvereinbarung abgeschlossen hat (als etliche > Mitarbeiter aus einer Firma in eine „neu gegründete“
> Firma unter der gleichen Holding wechseln sollten),
> die genau das regelte. Daß nämlich nicht durch das
> vermeintlich neue Beschäftigungsverhältnis die
> Beschäftigtenjahre verlorengingen, sondern bzgl.
> Kündigungsfreisten, Rentenansprüchen und der gleichen
> angerechnet werden müssen.

Nach einem Jahr hat mich mein vorheriger
Arbeitgeber angerufen und wollte dass ich wieder in seinem
Betrieb arbeite. Er hat mir ein neues und zufriedenstellendes
Gehaltsangebot gemacht. Dieses Angebot nahm ich dann auch für
weitere 7 Jahre an. Jetzt will mein Chef wegen der
wirtschaftlichen Lage, den Betrieb schließen in dem ich
arbeite, eine Kündigung droht. Nun meine Frage: Werden für die
Berechnung der gesetzlichen Kündigungsfristen beide
Arbeitsverhältnisse zusammen gezählt? Oder zählen nur
die letzten 7 Jahre? Werden die Jahre vor meiner
Kündigung mit
angerechnet, oder nicht? Weiss jemand, wie das läuft? :Bin für jeden Rat dankbar!

> Ich fürchte daher, daß Du bei dem neuen
> Arbeitsvertrag eine entsprechende Klausel hättest
> vereinbaren müssen.

Herzliche Grüße Simone

> Grüße und die besten Wünsche
> (vielleicht, daß ich mich irre :smile:
> Markus

Hallo Simone,

es tut mir Leid: Wegen einer tech ischen Panne kam ich nicht ins w-w-w und konnte daher Deine Anfrage nicht sehen und nicht beantworten.
Falls Du keine Antworten bekommen hast: Es sind zwei voneinander unabhängige Arbeitsverhältnisse, und somit kannst Du sie nicht zusammenzählen. Aber manchmal hift verhandeln und manchmal kann auch ein Betriebsrat helfen.

Grüße

Bolo2L