Gesetzliche Kündigungsfrist

Hallo zusammen,
ich will meinen Arbeitgeber zum 01.11 wechseln, das ich noch ein paar Wochen „Übergangszeit“ habe, will ich auf den 14.10 kündigen.
(Ich bin 2 Jahre in diesem Betrieb und habe einen festen Vertrag)

Laut Tarifvertrag habe ich eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende.
Laut Arbeitsvertrag gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen (also 4 Wochen zum 15. oder Monatsende oder ?)

Kann ich auf Monatsmitte kündigen oder ist das erst auf Ende des Monats möglich ?

Da die gesetzlichen Fristen durch Tarifvertrag abgeändert werden können (§622 Abs. 4 BGB) und dies hier offensichtlich geschehen ist, gelten die tarifvertraglichen Fristen. Ich empfehle, eine einvernehmliche Vertragsbeendigung zum gewünschten Termin anzustreben.