Gesetzliche Kündigungsfrist bei Anmietung von Seminarräumen

Gibt es eine gesetzliche Kündigungsfrist für Seminarräume? Wenn ja, wie ist sie angelegt? Wenn nein, woran orientiert man sich dann?
Liebe Grüße
I.St.

Seminarräume sind gewerblich , die Kündigungsfrist ist 6 Monate, wenn nichts anderes im Mietvertrag steht.

Wenn im Vertrag keine Fristen vereinbart sind, dann sieht es so aus: Ordentliche Kündigung spätestens am 3. Werktag eines Kalendervierteljahres zum Ablauf des nächsten Kalendervierteljahres. Das sind rund 6 Monate bei 4 möglichen Kündigungterminen im Jahr.

Vielen herzlichen Dank für Ihre Antworten!
Könnte es sein, dass wenn die Vermieterin als Privatperson vermietet, etwas anderes gilt?

Vielen herzlichen Dank für Ihre Antworten!
Könnte es sein, dass wenn die Vermieterin als Privatperson vermietet, etwas anderes gilt?

Hallo

Könnte es sein, dass wenn die Vermieterin als Privatperson vermietet, etwas anderes gilt?

Nein - nicht die Eigenschaft des Vermieters sondern die Art des Mietverhältnisses ist massgeblich. Die Kündigungsfrist regelt das BGB § 580a

Da Du ja schon leicht geknickt wirst, möchte ich aber noch ergänzen, dass „Seminarräume“ oft auch nur für einen exakt bestimmten Zeitraum angemietet werden/für die Durchführung einer bestimmten Veranstaltung/o.Ä.
Um da etwas einschätzen zu können, müsstest Du halt auch etwas mehr dazu erzählen …
Wude eine bestimmte Mietzeitdauer vereinbart?
Liegt ein schriftlicher Mietvertrag vor?

Gruß Rudi