Hallo,
ich habe jetzt schon öfters etwas über eine maximale gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten gelesen. Wo genau finde ich diese, damit ich damit argumentieren kann? Konkret geht es um einen Vertrag, der eine Kündigungsfrist von 6 Monaten vorschreibt. Dies wäre nach dem, was ich gelesen habe, nicht gesetzmäßig. Jedoch benötige ich dies schwarz auf weiß, sonst steht man doch ein wenig blöd da und kann nicht argumentieren.
Würde mich freuen, wenn mir da jemand helfen könnte.
Viele Grüße
Hallo,
es gibt unterschiedliche Rechtssprechungen, diese sind abhängig von der Mindestvertragslaufzeit eines Fitnesvertrages.
Um hier fachgerecht diskutieren zu können sollte man wissen, wie lange die Laufzeit des Vertrages vereinbart wurde; i.d.R. sind dies 12 oder 24 Monate und verlängert sich dann entsprechend der vertraglichen Vereinbarung.
Hierzu:
Die rechtmäßige Laufzeit eines Fitness/Sportstudio-Vertrags kann auch 1 Jahr betragen, wenn dem Kunden eine ausreichende Probezeit eingeräumt wird.
Einigkeit besteht in Literatur und Rechtsprechung wieder dahingehend, dass eine Kündigungsfrist von 3 Monaten nicht zu beanstanden ist; sie darf jedoch nicht dadurch unterlaufen werden, dass mit dieser Frist nur zum Quartalsende gekündigt werden darf.
Ist die Laufzeitvereinbarung eines Fitness/Sportstudio-Vertrags unwirksam, so ist der Fitness/Sportstudio-Vertrag auf „unbefristete“ Zeit abgeschlossen. D.h. man kann diesen innerhalb der gesetzlichen Kündigungsfristen kündigen. Wie oben schon erwähnt, ist in solchen Fällen von einer Kündigungsfrist von 1 Monat auszugehen
Falls noch Fragen, in den Vertrag schauen und nochmals fiktiv mailen,
schönen Abend noch.
Guten Tag,
die Vertragslaufzeit sind 18 Monate, der Vertrag wurde am 14.09.2009 geschlossen und läuft danach einfach weiter. Kündigungsfrist sind jedoch 6 Monate. Das dürfte dann doch nicht rechtmäßig sein, oder? Wie kann ich das nachweisen?
Vielen Dank schonmal!
Ich habs gefunden!!!
Hey Neon2011!
Deine Frage hat mir keine Ruhe gelassen und habe die letzten Tage nachgeforscht, weil ich dies auch zu wissen glaube und schon öfter gehört habe…
Nach langem Suchen nun der Fund:
§ 309 Nr. 9c BGB
Die Grundlaufzeit des Vertrages waren also 18 Monate? Und für wie lange verlängert er sich, wenn man nicht kündigt?
Hoffe ich konnt dir helfen 
schonmal ein schönes Wochenende!
lg
langnese