Gesetzliche Kündigungsfrist - nicht eingehalten?

Hallo zusammen, ich hoffe, das mir hier jemand helfen kann. Mein Fall: Mein Arbeitsverhältnis beseht seit 03/2010

Jetzt hat mir mein Arbeitsgeber zum 30.04.12 gekündigt. Datum auf dem Schreiben selbt 02.04.12 Poststempel : 07.0412 Datum der Zustellung: 10.042012 Es ist im Arbeitsvertrag die gesetzliche Kündigungsfrist eingetragen.

Meines Erachtens ist die Kündigung zum 30.4. unwirksam und kann erst zum 31.5. erfolgen.

Liege ich da richtig? Oder kann man mich schon zum 15.Mai kündigen???

Ich wäre für Antworten sehr dankbar

machala

Hi Machala,
Du hast Recht, Du bist frühestens zum 31.05.2012 kündbar:
a) Du hast zum Zeitpunkt des Schreibens (2.4.12) mehr als 2 Jahre dort gearbeitet -> Frist 1 Monat zum Monatsende
b) Das Schreiben ist Dir erst 10.4.12 zugegangen (Poststempel + 2 Werktage).
Denke aber dran, dass Du nur 3 Wochen Zeit hast, um gegen die Kündigung bei Deinem zuständigen Amtsgericht zu klagen!!! Oder Du holst noch bei Deinem AG eine Abfindung für die vorzeitige Kündigung raus (1 Monatsgehalt).