Gesetzliche Kündigungsfrist oder Mietvertrag?

Halloooooo,

Wenn in einem Mietvertrag durch beide Seiten eine Kündigungsfrist von 2 Monaten festgelegt und unterschieben wurde, kann der Vermieter sich auf die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten berufen oder zählt die im Mietvertrag stehende Frist von 2 Monaten?

Danke schon mal im vorraus und wünsche allen einen schöööönen Tag

LG

Moin,
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__573.html
Abs.4
Es kommt dann auf die fiktive Formulierung an, ob die gesamte Vereinbarung unwirksam ist oder nur der Teil der den VM betrifft. Wenn alles unwirksam ist, gilt 3 Monate nach BGB.

vnA (ianal)

Hallo Vamph,

ich gehe mal davon aus, dass es sich nicht um möblierten Wohnraum oder zum vorübergehenden Gebrauch überlassener Wohnraum handelt, wo kürzere Kündigungsfristen vereinbart werden können.

Eine solche Klausel wird überwiegend als teilunwirksam betrachtet, d.h. der Mieter kann mit der kürzeren Frist kündigen, der Vermieter aber nicht.

Dieser Meinung sind: OLG Zweibrücken WuM 1990, 8 = ZMR 1990, 106; LG Hannover WuM 1980, 138; LG München I NZM 1998, 153; AG

Anderer Ansicht ist LG Köln WuM 1988, 404 (komplett unwirksam, für beide gelten die gesetzlichen Fristen).

VG
EK