Gesetzliche KV-Leistungen

Hallo liebe Experten,

ich würde mich über Ratschläge bezüglich folgendem Vorgang freuen:

Familie mit zwei Kindern, 5 und 2 Jahre alt, Ehefrau ist Hausfrau, Mann ist berufstätig.
Die Ehefrau muss sich einer ambulanten OP unterziehen, ist der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig. Durch die Schmerzen, die sie vor und nach der OP hat, ist sie sehr stark eingeschränkt im Haushalt und natürlich in der Kinderbetreuung. Der Ehemann kann daher nicht zur Arbeit und kümmert sich sowohl um die Ehefrau als auch um die Kinder. Ein Anruf bei der Krankenkasse ergab, dass diese im Rahmen der Haushaltshilfe nur Leistungen erbringen, wenn der Krankenhausaufenthalt stationär ist. Laut Umfrage unter Bekannten, existieren jedoch Krankenkassen, die auch bei ambulanten OPs zahlen.

Gibt es überhaupt solche oder ähnliche Leistungen, die Krankenkassen lt. Gesetzt erbringen müssen? Oder sind solche Leistungen nur Zusatz, die nur gewisse Krankenkassen erbringen. Welche Rechte hat man als Arbeitnehmer unter o.g. Umständen? Oder muss man sich diese Tage vom Urlaub abziehen lassen?

Vielen Dank für eure geschätzten Antworten.

MfG
L1nc0ln

Gibt es überhaupt solche oder ähnliche Leistungen, die
Krankenkassen lt. Gesetzt erbringen müssen?

Ja, man hat sie Dir genannt. Haushaltshilfe bei stationärem Aufenthalt der Hausfrau und Mutter.

Oder sind solche
Leistungen nur Zusatz, die nur gewisse Krankenkassen erbringen.

Es mag durchaus Leistungen geben, die nur bestimmte KKs erbringen. Da Du Dich über die KK ausschweigst, kann man nicht Genaues dazu sagen.

Welche Rechte hat man als Arbeitnehmer unter o.g. Umständen?

Er kann Urlaub beantragen, ob diesem Antrag stattgegegeben wird, ist eine zweite Frage.

Oder muss man sich diese Tage vom Urlaub abziehen lassen?

Wenn man überhaupt Urlaub bekommt.

Oder sind solche
Leistungen nur Zusatz, die nur gewisse Krankenkassen erbringen.

Es mag durchaus Leistungen geben, die nur bestimmte KKs
erbringen. Da Du Dich über die KK ausschweigst, kann man nicht
Genaues dazu sagen.

Es ist eine Direktkrankenkasse aus Dortmund, die BIG.

Welche Rechte hat man als Arbeitnehmer unter o.g. Umständen?

Er kann Urlaub beantragen, ob diesem Antrag stattgegegeben
wird, ist eine zweite Frage.

Oder muss man sich diese Tage vom Urlaub abziehen lassen?

Wenn man überhaupt Urlaub bekommt.

Er kann doch nicht anders, als sich um die Familie kümmern, gibt keinen, der es sonst machen könnte. Laut deinen Infos läuft es wohl auf unbezahlte Tage hinaus…? Sozial ist das aber auf jeden Fall nicht!

Hallo,

ja das stimmt, es kommt auf die Kasse an.
Bei uns ist das so - dass wir auch beiner akuten Erkrankung
Haushaltshilfe gewähren - entweder durch eine Fremdperson oder
als Verdienstausfall wenn der Ehegatte unbezahlten Urlaub nimmt.

Gruß

Czauderna