Ein Arbeitnehmer hat einen befristeten Arbeitsvertrag über knapp 3,5 Monate in Vollzeittätigkeit abgeschlossen. Im Herbst wird er ein Studium beginnen. Er ist bei seinem Vater in einer privaten Krankenversicherung mitversichert.
Er hat dem Arbeitgeber eine Bescheinigung über die private Familienversicherung ausgehändigt. Der AG behauptet jedoch, dass der AN gesetzlich versichert sein muss. Er fordert den AN auf, sich innerhalb einer Woche für eine GKV zu entscheiden, damit der AG die entsprechenden Beiträge an die GKV abtreten kann. Auf Nachfrage behauptet der AG, dass aufgrund der voll sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung eine Mitgliedschaft in einer GKV verpflichtend sei.
Stimmt das wirklich?
Das hieße, der AN würde für ca. 3 Monate Beiträge an die GKV zahlen, obwohl sein Vater bereits Beiträge für ihn an die PKV entrichtet. Er wäre doppelt versichert und würde für seine Beiträge an die GKV keine Leistungen erhalten, da er diese von der PKV bezieht.
Oder ist der AG sogar gezwungen, aus der privaten Familienversicherung auszuscheiden? Dies wäre fatal, da eine größere Behandlung ansteht, die eine GKV nicht übernehmen würde.
Bei einer vorherigen Vollzeitanstellung kam diese Frage nicht auf.
Ich hoffe, ihr könnt mir bei dieser für mich schwierigen Frage helfen.
Und weshalb kann der AN nicht weiterhin privat versichert
sein?
Guten Morgen,
ganz einfach: Weil in § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V steht, dass jeder Arbeitnehmer nun einmal grundsätzlich in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig ist und wie das Wort „pflichtig“ schon sagt, besteht dann wohl kein Wahlrecht mehr.
Und weshalb kann der AN nicht weiterhin privat versichert
sein?
Doppelversicherung geht wohl nicht mehr in Deutschland. Angeblich war es früher in bestimmten Konstellation möglich, sich zu mehr als 100% zu versichern. Heute nicht mehr.
Der AN könnte seine private KV ruhend stellen und sich mit Beginn des Studiums von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreien lassen, so dass er wieder in der PKV sein kann. Die Behandlung müsste dann eben bis dahin warten. Oder vielleicht böte die PKV eine Krankenzusatzversicherung für diese Zeit an?
Würde der AN nur 2 Monate arbeiten, würde er nicht krankenversicherungspflichtig (Ferienjob) und könnte in der PKV bleiben.