Gesetzliche Mittagspausen-Regelung

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bzgl. der allg. Mittagspausen-Regelung:

Muss ein Arbeitnehmer in seiner Mittagspause anwesend/ erreichbar sein oder zählt diese in etwa so wie „Freizeit“ und man kann tun und lassen was man will, gehen wohin man will… etc.? Wie ist das juristisch?

Wenn AN1 und AN2 zu zweit in einer Abteilung ihres Betriebs arbeiten und dieser „durchgehende Öffnungszeiten“ hat, sprich, das Telefon in einer bestimmten Zeit immer besetzt sein muss dann ist es doch nicht tragbar, dass wenn der eine Urlaub hat oder krank ist, der andere dann sozusagen durcharbeiten muss und durch den „Telefondienst“ über die Mittagspause hinweg keine richtige Pause hat.

Als Arbeitnehmer braucht man ja seine Pause und will dann nicht jede 5 Min. an den Platz rennen.

Wäre toll, wenn sich da jemand genauer auskennt oder zumindest sagen kann, wo das im Gesetz steht!

Lg Jules

Hallo,

es ist ausschließlich Sache des Arbeitnehmers, wie er die ihm zur Verfügung stehende Pausenzeit gestaltet. Er braucht daher nicht ans Telefon zu gehen.

Nicht zwingend für die Pause ist, dass er das Betriebsgelände verlassen darf. Ob dem Arbeitnehmer das Recht zusteht, das Betriebsgelände während der gesamten Ruhepause zu verlassen, bestimmt sich, sofern tarifvertragliche oder betriebliche Regelungen fehlen, nach dem Arbeitsvertrag (kann z.B. im Rahmen einer Weisung des Arbeitgebers beschränkt werden).

VG
EK

Hallo

Wäre toll, wenn sich da jemand genauer auskennt oder zumindest
sagen kann, wo das im Gesetz steht!

http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__4.html

Gruß
smalbop

Gibt es außer dem § 4 „Ruhepausen“ aus dem ArbZG noch irgendwo eine Klausel, wo das in etwa so drinsteht, wie in Ihrer Formulierung?

Hallo,

im Gesetz nicht, aber in Urteilen des Bundesarbeitsgerichts:

http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=BAG%252C%2BUrt…

http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=BAG%252C%2BUrt…

http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=BAG%2C%2BUrtei…

VG
EK

Super, vielen Dank!

Lg Jules