Gesetzliche Regelung für Klausuren in der Uni?

Hallo zusammen!

Folgender fiktiver Fall:

Person A studiert im dritten Semester BWL an einer kleinen Uni.

Im letzten Semester wurden im Fach Wirtschaftsmathematik 2 Klausuren geschrieben.

Die zweite Klausur hat Person A allerdings wegen eines Krankenhausaufenthaltes verpasst. Das notwendige Attest liegt dem Dozenten auch vor.

Normalerweise ist es so dass die Klausur jetzt nachgeschrieben werden müsste, alles klar… kein Problem…

Nun ist aber folgender Sachverhalt gegeben:

Zwei weitere Studis aus dem gleichen Kurs haben auch eine der beiden Klausuren verpasst, allerdings nicht die zweite (so wie bei Person A), sondern die Erste.

Dort hingegen legt die Dozentin keinen Wert auf eine Nachschreibeklausur. Bei Person A jedoch schon. Die erste Begründung lautete das die erste geschriebene Klausur (die von Person B und Person C nicht mitgeschrieben wurde) nun schon zu lange zurückliegt um nachgeschrieben werden zu können. Jetzt mittlerweile lautet die Begründung das die zweite Klausur (die Person A verpasst hat) mehr gewichtet wird.

Ist das so rechtens? Gilt nicht gleiches Recht für alle?

Ich würde mich wirklich sehr über Eure Hilfe freuen!
Vielen Dank!!

Hallo,
geht es um das Recht auf eine Nachklausur oder um die Pflicht, an dieser teilzunehmen? Und was genau steht denn in der geltenden Prüfungsordnung dazu?
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

dann muss man einfach mal in die Prüfungsordnung für den betreffenden
Studiengang reinschauen…diese muss nämlich von jeder Hochschule gemäß dem Hochschulgesetz aufgestellt werden…

Erst einmal danke für deine Antwort.
Es geht in diesem Fall um die Frage ob eine Dozentin eine Nachschreibeklasur von Person A „erzwingen“ kann, bei Person B die Klausur allerdings als nicht erforderlich deklariert wird.

Hallo,
ich verstehe immer noch Bahnhof. Um was genau handelt es sich denn bei den beiden Klausuren? Wie setzt sich denn die Note zusammen? Ist die erste ‚Klausur‘ vielleicht gar keine richtige Klausur, sondern nur die Voraussetzung für die eigentliche Klausurteilnahme - die auch anders (Hausarbeit, Kolloquium) erbracht werden kann? Man sollte vielleicht mal mit dem Prüfungsamt Rücksprache halten…
Gruß
loderunner (ianal)