Hallo,
ich suche nach den Paragraphen in denen geregelt wird, wie hoch und lang eine Terassentrennwand in Hessen sein darf.
Ich habe schon rausgefunden, dass dies nach §55 HBO ein genehmigungsfreies Bauvorhaben ist, aber z.B. im Hessischen Nachbarrechtsgesetz finde ich nichts über Terassenwände.
Da steht zwar einiges zu Nachbarwand (§1 ff NachbG HE ), Grenzwand (§8 ff NachbG HE ) und Einfriedung(§14 ff NachbG HE ), aber 1 & 2 klingt für mich eher nach einer Hauswand, als nach einer Sichtschutzwand. Unter Einfriedung (§15 NachbG HE ) wird nur von Zäunen gesprochen.
Ich weiss, dass die Wand 2m Höhe und 3m Länge nicht überschreiten darf, aber wo steht das ?
Weiter, die Frage, ob man die Trennwand für den Nachbarn optisch „aufhübschen“ muss ?
Ich sag schon mal Danke für’s lesen !
Grüße
Chris