Gesetzliche Regelung zur Anwesenheit am Arbeitsplatz?

Ich weiß, dass die tägliche Arbeitszeit von 8, bzw. in Ausnahmefällen 10 Stunden, nicht überschritten werden darf. Aber was, wenn der Arbeitgeber die Arbeitszeit auf 10 Stunden ansetzt lässt und 2 Stunden Pause einräumt. Das wäre pausentechnisch zwar „großzügig“, aber würde 12 Stunden Anwesenheit bedeuten. Ist das legal, solange die Pause der Arbeitszeit angemessen ist?

Ja,

kann ich da nur kurz sagen. Solange zwischen Arbeitsende und Arbeitsanfang 11 Stunden liegen, ist das rechtlich nicht zu beanstanden.

Es gibt aber einen Weg, damit der Chef das nicht alleine entscheiden kann. Man gründet einen Betriebsrat. Die Lage der Arbeitszeit, die Lage der Pausen, dass alles kann dann der Arbeitgeber nicht mehr alleine festsetzen. Darüber hinaus gibt es viele andere Mitwirkungswirkungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten der Betriebsräte.

Die Gewerkschaften helfen gerne bei der Gründung von Betriebsräten.

Kontakt gibt es unter www.dgb.de, www.igmetall.de.

Viele Grüße

Peter