Gesetzliche Regelungen zum Verlustvortrag

Hallo,

weiss jemand, wo die gesetzlichen Regelungen zum Thema ‚verbleibende Verlustvorträge zur Einkommensteuer‘ stehen? (Verrechnungsregeln mit anderen Jahren)

§ 2 Abs. 3 aF und § 10d EStG + div.
Hi !

Wenn es ausschließlich um das EStG und nicht auch noch um GewStG oder KStG geht, dann finden sich die Regeln derzeit ausschließlich im § 10d EStG.

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10d.html

Bis vor kurzem war auch im § 2 Abs. 3 EStG noch einiges zu finden (Stichwort: Mindestbesteuerung). Das ist aber mittlerweile aufgehoben.

Daneben gibt es bei einigen Einkunftsarten direkt in dem jeweiligen Paragrafen noch Hinweise, ob/dass eine Verlustverrechnung eingeschränkt ist. Solche Einschränkungen finden sich z.B. bei der gewerblichen Tierzucht (§ 13 EStG), privaten Veräußerungsgeschäften (§ 23 EStG) und Beteiligungen an Verlustzuweisungsgesellschaften (§ 15b EStG).

Wenn also die Frage konkretisiert wird, können auch die Antworten genauer ausfallen.

BARUL76

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Hallo,
vielen Dank für die Antwort, genau genommen geht es um einen Verlust nach §17 EStg, welcher nun nachträglich festgestellt wurde und welcher nun mit den Jahren 2006 und 2004 verrechnet werden soll.