Liebe/-r Experte/-in,
ich mache gerade (seit 31.05.10) eine von der ARGE finanzierte Weiterbildung an einer privaten Akademie im Office-Bereich, die bis 30.11.10 befristet ist und abgebrochen wird, sobald ich wieder eine Arbeit gefunden habe.
Nun habe ich von meiner Betreuerin der ARGE die Auskunft erhalten, daß ich in diesem halben Jahr keinerlei „Anspruch“ auf Urlaub bzw. Ferien habe. Sollte ich nur einen einzigen unentschuldigten Fehltag in diesem halben Jahr haben, würde die ARGE den Vertrag mit der Akademie sofort fristlos kündigen, d.h. ich brauche, um frei zu bekommen, eine Krankmeldung vom Arzt oder einen offiziellen Termin bei Ämtern, Versicherungen, Gerichten usw.
Ich sitze mit über 20 Mitschülern im Raum, die Umschulungen machen, die etwa 2 bis 3 Jahre dauern. Diese erhalten, da die Dauer der Maßnahme über eine halbes Jahr ist, Ferien, z. B. im August 3 Wochen frei. Ich hingegen „darf“ bis 30.11.10 durcharbeiten, ausgenommen natürlich Wochenenden und Feiertagen.
Ist so eine Regelung rechtens? Oder müßte ich nicht auch, wie z.b. in verschiedenen Industriezweigen, mindestens 2,5 Tage „frei“ pro Monat erhalten?
So, wie es momentan aussieht, müsste ich „krank feiern“, um überhaupt mal frei zu bekommen.
Gibt es bezüglich solchen Schulungsmaßnahmen irgendwelche gesetzliche Regelungen?
Danke jetzt schon mal für alle Infos!!!
Grüße Robert
Lieber Robert,
leider kann ich Dir hier nicht weiterhelfen…
Grüße
A.Kambeck
Lieber Robert,
diese Regelung ist korrekt widergegeben. Du hast keinen Urlaub.
Bei einer sechsmonatigen Weiterbildungsmaßnahme kann man davon ausgehen, dass der Arbeitslose ohne zusätzliche Urlaubstage auskommt. Auch Arbeitnehmer haben ja mal sechs Monate keinen Urlaub, auch wenn der Anspruch natürlich rechnerisch anwächst.
Solltest Du - was niemand hoffen will - keinen Job finden, hast Du ja danach „Urlaub“.
Die vom Staat finanzierten Weiterbildungen in der Arbeitslosigkeitsphase sind eng kalkuliert und auch für den Trainingsanbieter mit harten Auflagen versehen.
Du solltest Dir in der derzeitigen Lage weniger Gedanken um Urlaub und Deine Rechte machen, sondern Dich auf die Weiterbildung konzentrieren - Du wirst ein halbes Jahr ohne Urlaub sicherlich überstehen.
Viel Erfolg
stefan
Liebe/-r Experte/-in,
ich mache gerade (seit 31.05.10) eine von der ARGE finanzierte
Weiterbildung an einer privaten Akademie im Office-Bereich,
die bis 30.11.10 befristet ist und abgebrochen wird, sobald
ich wieder eine Arbeit gefunden habe.
Nun habe ich von meiner Betreuerin der ARGE die Auskunft
erhalten, daß ich in diesem halben Jahr keinerlei „Anspruch“
auf Urlaub bzw. Ferien habe. …
Hallo Robert!
Zunächst freue ich mich für Sie, dass Sie eine Weiterbildung von der ARGE finanziert bekommen. Sie wissen sicherlich, dass Weiterbildung wichtig ist und Sie damit besser für den Arbeitsmarkt qualifiziert wären.
Konkret zu Ihren Fragen: Selbstverständlich gibt es eine gesetzliche Grundlage für Arbeitsförderungsmassnahmen und speziell, für von der ARGe finanzierte Weiterbildung. Nehmen Sie sich zur Information die Website argeitsagentur.de vor. Dort finden Sie sämtliche Infos zu dem Thema.
Wenn Sie eine persönliche Empfehlung erlauben: Knieen Sie sich in Ihre Weiterbildung hinein. Lernen Sie soviel Sie können. Sehen Sie zu, dass Sie sie mit herausragenden Noten abschliessen. Ein halbes Jahr mag Ihnen lang vorkommen, insbesondere vor dem Hintergrund von Ferien. Aber, der Verzicht auf ‚freigemachte‘ Tage innerhalb der Zeit, lohnt sich so auf lange Sicht. Bedenken Sie: Sie haben einige Jahre Berufstätigkeit vor sich!
Alles Gute!
marketeer
Vielen Dank für die Anfrage.
Leider kann ich dazu keine qualifizierte Aussage treffen, da ich mich ausschließlich mit privat finanzierten Weiterbildungsmaßnahmen beschäftige.
Persönlich würde ich dazu sagen dass es durchaus legitim und zumutbar ist für die Zeit von gerade mal 6 Monaten auf Urlaubstage zu verzichten. In Wirtschaftsunternehmen ist diese Praxis während der ersten 6 Monate einer Tätigkeit absolut gängig und dass derjenige der Ausbildungsmaßnahmen bezahlt auch keine Fehlzeiten duldet für mich absolut nachvollziebar.
Lieber Robert,
100% kann ich Dir diese Frage nicht beantworten, aber ich kann Dir ein paar allgemeine Infos geben.
Diese private Akademie ist der Träger dieser Maßnahme und diese Maßnahme hat eine genaue Bezeichnung.
Für jede Maßnahme gibt es spezielle „Verdingungsunterlagen“, die der Träger von der Arge erhalten hat.
Darin müsste die Urlaubsregelung für die Teilnehmer drin stehen.
Ich bin mir nicht sicher, ob es im Ermessen des Arbeitsvermittlers liegt Urlaub zu gewähren, oder ob es Maßnahme bezogen ist, aber vor Antritt der Maßnahme hast Du eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben, wo zum Urlaub auch was drin stehen könnte.
Ansonsten findest Du auch ganz viele Hinweise zu den Weiterbildungen unter www.arbeitsagentur.de, da steht wirkliche alles drin, man muss nur lange suchen bis man es gefunden hat.
Lass von Dir lesen, was Du erreicht hast…
Liebe Grüße Wegweiser2010
Hallo Herr Heim,
leider sind mir dazu keine Regelungen bekannt. An Ihrer Stelle würde ich Ihre Akademie darauf ansprechen. Die stecken da sicher eher im Thema drin.
Sorry für die wenig weiterhelfende Antwort.
AW
Hallo Robert,
leider kann ich Dir mit einer Auskunft nicht behilflich sein, da ich mich in diesem Bereich nicht auskenne.
Allerdings finde ich es völlig zumutbar, dass jemand, der aus Steuermitteln kostenlos eine Weiterbildung finanziert bekommt, für ein halbes Jahr auf Urlaub verzichtet. Du solltest vielleicht mal Dein Anspruchsdenken überdenken, schließlich gibt es andere Leute wie z.B. mich, die dafür arbeiten gehen, dass Du kostenlos weitergebildet wirst und vermutlich auch dein Lebensunterhalt von der ARGE bezahlt wird.
Beste Grüße
Beate
Hallo Robert,
leider muss ich zugeben, dass ich mich mit „Amtsfragen“ überhaupt nicht auskenne…
Ich schüttel zwar immer wider (und gefühlt in letzter Zeit immer häufiger) den Kopf über das Wiehern des Amtsschimmels, leider kann ich hinsichtlich dieser Frage keinerlei Auskunft geben.
Es tut mir sehr leid, keine bessere Antwort zu haben.
Viele Grüße und dennoch viel Erfolg
J.Scholz
Hall Robert,
sorry, daß ich erst jetzt antworte, aber ich war ein paar Tage nicht da.
Die Frage zu Ihrem Urlaub. Während einer Weiterbildung können Sie nur in Absprache mit dem Bildungsträger Urlaub nehmen. Die Agentur (ARGE) fragt meist nach, ob durch den Urlaub Ihr Bildungsziel gefährdet ist. Es ist also bis 6 Monate Weiterbildung „good Will“ ob Sie Urlaub bekommen können.
Ich hoffe Ihnen, wenn auch spät, geholfen zu haben.
Gruß
Karl-Heinz
Hallo Angelika,
trotzdem danke für deine Antwort!
Gruß Robert
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Stefan,
keine Angst, das tue ich. Es ging in unserer „Klasse“ nur um die grundsätzliche Frage, ob…
Danke für deine Antwort!
Gruß Robert
Hallo Marketeer,
keine Angst, ich knie mich rein…nicht von ungefähr kommt mein bisheriger Schnitt von 1,2…
Danke für deine Antwort!
Gruß Robert
Hallo Arnd,
Danke trotzdem für deine Antwort!
Gruß Robert
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Wegweiser2010,
Danke für deine Antwort! Ich habe soviel herausgefunden: Kein Urlaub…aber das halbe Jahr werde ich schon überleben…
Gruß Robert
Hallo,
danke trotzdem für deine Antwort!
Gruß Robert
Hallo Beate,
es geht hier nicht ums Anspruchsdenken, sondern lediglich um die prinzipielle Frage, die in unserer „Klasse“ aufgetaucht ist.
Du hast recht, mein Leben wird von der ARGE bezahlt. Allerdings bin ich daran schuldlos, da mir aus betriebsbedingten Gründen gekündigt wurde.
Ich habe letztens mit einem Personaler gesprochen, der meinte, aus dem Bereich, aus dem ich komme (Automotive) sieht es immer noch sehr schlecht aus und in anderen Bereichen wollen Sie keinen, den man erst anlernen müßte.
Glaube mir, mir wäre es lieber, selber zu arbeiten als z.b. auch von dir finanziert zu werden.
Danke noch für deine Antwort!
Gruß Robert