Wer kann mir die gesetzlichen Renovierungsfristen für eine Mietwohnung nennen?
Danke und Gruss,
Dagmar
[email protected]
Schau mal auf
http://www.bmg.ipn.de/
Gruß
Stefan
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Zur wirksamen Abwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter müssen die üblichen Fristen im Vertrag genannt sein.
Küche / Bad alle 3 Jahre
Wohn-, Schlafräume, Flur, Diele WC alle 5 Jahre
andere Räume alle 7 Jahre
Gemäß aktueller Rechtsprechung komt es jedoch nicht auf den genauen Fristablauf, sondern den tatsächlichen Grad der Abnutzung an.
-) bent