Gesetzliche Rente

Hallo Experten,
zum Zeitpunkt des Rentenbescheids ist das „Durchschnittseinkommen aller Versicherten“ noch unbekannt. Ein vorläufiger Betrag wird bei der Berechnung der Entgeltpunkte angenommen.
Wird der Bescheid korrigiert, wenn sich später herausstellt, dass das vorläufig angenommene Durchschnittseinkommen zu ungunsten des Versicherten ausgefallen war?

Dank und Gruß!
Franz

Hallo,

Wird der Bescheid korrigiert, wenn sich später herausstellt, dass das vorläufig angenommene Durchschnittseinkommen zu ungunsten des Versicherten ausgefallen war?

Ich würde fast vermuten, dass dies Sinn und Zweck dieser Vorläufigkeit ist. Ebenso nehme ich aber an, dass es in diesem Fall keine automatische Anpassung gibt. Würde mich überhaupt nicht wundern, wenn dies nur im umgekehrten Fall passierte.
Darüber könnte man aber auch beim Rentenversicherungsträger eine Auskunft bekommen.
Grüße

Ein Blick ins Gesetz…
…erleichtert die Rechtsfindung:

_§ 70 Entgeltpunkte für Beitragszeiten
(1) Für Beitragszeiten werden Entgeltpunkte ermittelt, indem die Beitragsbemessungsgrundlage durch das Durchschnittsentgelt (Anlage 1) für dasselbe Kalenderjahr geteilt wird. Für das Kalenderjahr des Rentenbeginns und für das davor liegende Kalenderjahr wird als Durchschnittsentgelt der Betrag zugrunde gelegt, der für diese Kalenderjahre vorläufig bestimmt ist. _

Also, der vorläufige Wert wird genommen und nichts zurück gerechnet.

LG
S_E

Tja, Pech gehabt!

Das vorläufige Durchschnittseinkommen macht im Jahr 2010 einen Sprung wie kaum ein Jahr zuvor (plus 1497€). Auf den Lohnzetteln ist diese Zunahme nicht nachvollziehbar.

Franz