Hallo Experten,
zum Zeitpunkt des Rentenbescheids ist das „Durchschnittseinkommen aller Versicherten“ noch unbekannt. Ein vorläufiger Betrag wird bei der Berechnung der Entgeltpunkte angenommen.
Wird der Bescheid korrigiert, wenn sich später herausstellt, dass das vorläufig angenommene Durchschnittseinkommen zu ungunsten des Versicherten ausgefallen war?
Dank und Gruß!
Franz