Gesetzliche Rentenversicherung

Hallo,

während das Arbeitslebens sammelt man Entgeltpunkte, die dann, um die Rente zu berechnen, mit einem bestimmten Wert multipliziert werden, und zwar 27,xx Euro in den alten und 24,xx Euro in den neuen Bundesländern. Was ist jetzt für die Berechnung der Rente entscheidend? Der Wohnsitz während man arbeitet, oder der Wohnsitz zum Zeitpunkt der Rente? Was passiert dann, wenn man während des Rentenbezugs umzieht, wird dann die Rente neu berechnet?

Jane_73

Guten Tag Jane,
maßgeblich ist der Wohnsitz während des Erwerbslebens.
Gruß
Günther

Hallo,

entscheidend ob West oder Ost-Regelung ist, wo das Beschäftigungsverhältnis abgeschlossen wird. Der Wohnort bleibt dabei unberücksichtigt. Man muss ja dabei auch berücksichtigen, dass man Entgeltpunkte (Beitragsbemessungsgrundlage/Durchschnittsentgelt) erhält. Durch die unterschiedlichen Bemessungsgrenzen Ost/West erhält man 1,0 Entgeltpunkt im Osten schon mit einem niedrigeren Einkommen als im Westen. Die Ost-Entgeltpunkte werden bei Rentenbeginn eben mit dem Ost-Rentenwert multipliziert, egal wo dann der Wohnort ist. Wäre es anders, würden wohl auch viele Rentner wegen der höheren Rente „rübermachen“.

Gruß Woko