Hallo,
gibt es einen Grund dafür, dass in einem Rentenbescheid zwei vor 1992 erzogene Kinder mit 1,9992 statt 2,0 Entgeltpunkten angesetzt werden? In Euro macht das dann 54,38 statt 54,40.
Dank und Gruß!
Franz
Hallo Franz,
ja es gibt einen Grund. So steht es im Gesetz (§ 70 Abs. 2 SGB VI.
Jeder Kalendermonat erhält 0,0833 Entgeltpunkte.
Nur im allgemeinen Sprachgebrauch wird von einem Entgeltpunkt für jedes Kind gesprochen.
Gruß von TrixiMaus