Hallo
Ich fasse mich kurz, ich betriebe von zu hause aus An und Verkauf (übers Internet) im KFZ Bereich. Bis zum 01.10.06 läuft noch meine IchAG.
Nun möchte ich dann wie viele andere auch nach der IchAG aus der Gesetzlichen Rentenversicherung austreten.
Ist das ohne Probleme möglich oder geht das Grundsätzlich nicht ??
ja, der „Austritt“ ist möglich. Mit dem Ende des Existenzgründerzuschusses endet in diesem Fall auch die Versicherungspflicht in der ges. RV.
Nachdem die genannte Art der selbstständigen Tätigkeit nicht unter den Personenkreis der versicherungspflichtigen Selbstständigen (§ 2 SGB VI) fällt, liegt also Versicherungspflicht nicht (mehr) vor.
Vielen Dank, wie sieht es mit dem Begriff „Hausgewerbetreibend“ aus.
Ist das Grundsätzlich so wenn man ein Gewerbe von zu hause aus macht oder gillt das nur wenn ich als Selbstständiger im Auftrag von Gewerbetreibenden Arbeite ?
so, wie ich deinen Fall sehe, gehörst du nicht zum Personenkreis der Hausgewerbetreibenden.
Der Begriff Hausgewerbetreibender setzt ein Abhängigkeitsverhältnis zwischen dir und einem Auftraggeber voraus. Dies liegt bei dir meines Erachtens aber eindeutig nicht vor. Du hast schließlich keinen Auftraggeber, der z. B. jeden Monat 50 Auspuffrohre verkauft und dir den Auftrag gibt, diese für ihn weiterzuverkaufen.
Dein Gewerbe ist in meinen Augen schlichtweg der Handel mit Autoteilen und unterliegt nicht der RV-Pflicht.