Gesetzliche Rentenversicherung beim Todesfall

Hallo meine Vater ist im Feb im Alter von 54 gestorben,
meine frage ist was mit den gesetzl rentenversicherungsbeiträgen geschieht , sind die für Vater Staat oder kann mann diese auszahlen lassen , er war witwer und ich und meine schwester sind berufstätig und über 28 …

Hallo Andy,

Es ist das Wesen einer Versicherung, daß man Pech gehabt hat, wenn man stirbt. Die Rentenversicherung ist dafür da, die Versorgung im Alter zu gewährleisten, es ist kein persönliches Sparbuch oder so etwas. Es handelt sich um eine Versichertengemeinschaft, derjenig der 100 Jahre alt wird, hat den Vorteil, derjenig der seine Rente nicht erlebt, hat den Nachteil. Auch steckt sich der Staat das Geld nicht ein, sondern er schießt noch was dazu!!! Was anderes wäre, wenn der Versicherte verheiratet gewesen wäre. Aber wenn das nicht ist, dann wars das !

Beste Grüße

Bernhard Maurer
Ehrenamtlicher Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Bund
http://www.fen-net.de/~ea1448

Hallo meine Vater ist im Feb im Alter von 54 gestorben,
meine frage ist was mit den gesetzl
rentenversicherungsbeiträgen geschieht , sind die für Vater
Staat oder kann mann diese auszahlen lassen , er war witwer
und ich und meine schwester sind berufstätig und über 28 …

Hallo Andy,

tut mir leid, aber die Beiträge sind weg, da offensichtlich kein weiterer Anspruch besteht.

Das mag im ersten Moment sehr ärgerlich erscheinen, ist aber das Prinzip des Solidarsystems. Und die lebt auch davon, dass leider einige Personen aufgrund z.B. eines doch recht frühen Todesfalles keine Leistungen aus ihrer Beitragszahlung beziehen.

Tut mir leid!

Servus,
Robert

Hallo, in diesem Fall sieht es leider so aus, daß es keine anspruchsberechtigten gibt- dann ist wirklich der Staast der Nutznießer.
Falls Sie bei der Budeswehr waren und noch in Ausbildung wären, so könnte das Höchstalter für die Waisenrenten ( = 27. Lebensjahr) um die Bundeswehr- Zeit verlängert werden.

Gruß
Marot