Hallo!
Ich war letztens auf einem Vortrag, wo es hieß, dass nur wenige Existenzgründer,
die Überbrückungsgeld wählen auch von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit
sind.
Auf meine Frage, ob ich mit meinem Gewerbe pflichtversichert bin, konnte mir
keiner eine Antwort geben. Wisst ihr es zufällig?
Ich habe ein Gewerbe im Bereich „Grafik- und Webdesign“ angemeldet (nicht
freiberuflich).
Ich bin Einzelunternehmer und mich würde desweiteren interessieren, ob ich mich
bei der Berufsgenossenschaft melden muss? Ich dachte, das gilt nur, wenn man
Mitarbeiter beschäftigt, aber angeblich ist es so Pflicht. Weiß jemand mehr?
Hi, Sabine,
als Überbrückungsgeld-Empfängerin bist du wie die allermeisten Selbständigen und UnternehmerInnen _nicht_ (!) rentenversicherungspflichtig. Bei deinen freiberuflichen Designer-KollegInnen ist das etwas anderes - nämlich dann, wenn sie in der Künstlersozialkasse pflichtversichert sind (klingt unangenehmer als es ist: hier zahlt der Staat erfreulicherweise 50% der Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge).
Anders als beim Existenzgründungszuschuss („Ich-AG“) leitet sich aus dem Bezug von Überbrückungsgeld für dich als Gewerblerin jedenfalls keine RV-Pflicht ab (wäre auch albern angesichts des kurzen Förderzeitraums von 6 Monaten)!
Das ändert natürlich nichts daran, dass private Vorsorge fürs Alter sinnvoll ist. Aber das ist ja eine ganz andere Frage… 
Schöne Grüße
Robert
Hallo,
die befreiung zur Rentenversicheungsplicht bei Ich-AGlern
mit weniger als 400,- Euro ( sogenannte geringfügige Selstständige )ist ab den 01.08.04 per gesetz geändert worden und somit
ist jeder der eine Ich-AG gründert auch bei unter 400,-- Euro
dann plichtig. Auch die schon befreiten werden an August wieder plichtig.
Gruß
Manfred
Hi Manfred
Bin über diese Regelung bei Akademie.de fündig geworden. Allerdings scheint hier noch ziemlich viel in der Schwebe zu sein. Die Regelung wurde ja erst 16. Juni verabschiedet.
Nachzahlen muß man ja angeblich nichts.
Der Mindestbeitrag von 78 Euro geht aber auch noch, jedenfalls besser als der volle Beitrag.
Trotzdem wird das für einige Gründer schon eine üble Nachricht sein.
Bin mal gespannt, was die da wieder ausbrüten.
Gruß
Novalee
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und was ist, wenn man keine Ich-AG gegründet hat oder irgendwelche Zuschüsse bekommt? Also ein Gewerbe, finanziert aus privaten Mitteln. Wie sieht es denn da aus?
Ich hab gehört, dass alle, die von dieser Zahlung betroffen sind wohl angeschrieben werden.
Tanja
Hallo Tanja
und was ist, wenn man keine Ich-AG gegründet hat oder
irgendwelche Zuschüsse bekommt?
Also ein Gewerbe, finanziert
aus privaten Mitteln. Wie sieht es denn da aus?
Es gibt keine Rentenversicheungsplicht für Selbständige,
bis auf ein paar Außnahmen… z.B. Ich-AG Gründer ( ein Wohrtspiel
für eine speziell geförderte Gründung und nur diese sind plichtig, nicht die mit Überbrückungsgeld, auch Handwerker die in die
Handwerksrolle eingetragen sind, werden für eine bestimmte Zeit
Rentenversicherungsplichtig. Es gibt noch mehrere bestimmte Berufgruppen bei dehnen das so ist.
Ich hab gehört, dass alle, die von dieser Zahlung betroffen
sind wohl angeschrieben werden.
Davon ist wohl auszugehen.
Manfred