Gesetzliche Rücklage UG, mehr einzahlen möglich?

Bei einer UG muss ja eine gesetzliche Rücklage von 25 % eingezahlt werden. Ich habe jetzt immer 50% eingezahlt, also weniger Gewinnvortrag mehr UG Rücklage. Da habe ich nun ein Disput mit dem Finanzamt, in einem Schreiben steht ich hätte noch NIE in die gesetzliche Rücklage gebucht. Was natürlich Schwachsinn ist, es steht ja dick und fett in der Bilanz gesetzliche Rücklage Summe X.
Aber zu meiner Ausgangsfrage, kann ich auch mehr als die 25% dort buchen um schneller auf die 25tsd Euro zu kommen?

Das Gesetz schreibt vor, dass 25% des Überschusses, als Rücklage verwendet werden müssen.
Die restlichen 75% können frei verwendet werden, also auch als Rücklage.

Wenn du es handelsrechtlich schön machen willst, buchst du die 25% auf gesetzliche Rücklage und den Rest auf freie Rücklage. Wenn die Summe der Eigenkapitalpositionen dann 25.000 € erreicht, gehst du zum Notar und machst eine GmbH draus.

Dem Finanzamt sollte das handelsrechtliche Buchungsverhalten (gerade bei so einer kleinen UG) eigentlich egal sein, das Finanzamt interessiert sich eigentlich nur für den steuerlichen Gewinn und für verdeckte und offene Ausschüttungen.

Ach, noch ein P.S.: Immer schön Gesellschafterbeschlüsse zur Gewinnverwendung machen!

Danke für eure Antworten, dass beruhigt mich jetzt schonmal.
Gesellschafterbeschlüsse schreiben wir jedes Jahr, da wurde auch festgehalten, dass wir neben der gesetzlichen Rücklage zusätzlich 25% in die Rücklage buchen um schneller eine vollwertige GmbH zu sein.