Gesetzliche Ruhezeiten in der BRD

Hallo,
es gibt doch gesetzliche Ruhezeiten, aber kann eine Gemeinde usw. diese Ruhezeiten ändern ?
Können diese gesetzlichen Ruhezeiten ( z. B. von 12.00 bis 14.00 Uhr )
geändert werden; so daß man z. B. in dieser Zeit auch Rasen mähen darf !
Mit herzlichem Dank
freund36

Hallo!

Das können Gemeinden machen und m.E. findet das auch durchaus statt.

Etwa können sie Ausnahmen für besonders lärmarme (Elektromäher) gestatten, die dann auch in den Mittags-Sperrzeiten 13-15 h und nach 20 h genutzt werden dürften.

Man muss sich aber vor Augen halten,wenn man einen gewerblichen Gartendienst bestellt, dann darf der durchaus in der Mittagsruhe mähen !

MfG
duck313

http://de.wikipedia.org/wiki/Mittagsruhe

es gibt doch gesetzliche Ruhezeiten, aber kann eine Gemeinde
usw. diese Ruhezeiten ändern ?
Können diese gesetzlichen Ruhezeiten ( z. B. von 12.00 bis
14.00 Uhr )
geändert werden; so daß man z. B. in dieser Zeit auch Rasen
mähen darf !

In Hamburg z.B. gibt es keine gesetzliche Mittagsruhe.

Entgegen der weit verbreiteten Annahme gibt es in Deutschland keine bundesweit einheitlich gesetzlich vorgeschriebene Mittagsruhe mehr. In HH, B und NRW AFAIK etwa ausdrücklich nicht.

Zudem dürfen gewerbliche Tätigkeiten auch in dieser Zeit vorgenommen werden - der Aufftraggeber muss keine dreistündige Arbeitsunterbrechung bezahlen :smile:

G imager

Ja - siehe Landes-Immissionsschutzgesetze !!
z.B. hier für das Land Rheinland-Pfalz:

http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/wrs/page/…

Gruß Merger