Gesetzliche Sachmängelhaftung ohne OVP

Hallo,
ich muss leider morgen ein Motherboard einschicken, da es defekt ist, laut AGBs muss dies mit Originalverpackung geschehen, da sonst die Reparatur nicht abgewickelt werden „kann“(räusper)

Na ja, ich meine mich zu Erinnern, dass ein solcher Passus null und nichtig ist und innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung die Verpackung völlig irrelevant ist(natürlich antistatisch, etc…)…

Wie schaut´s also aus?!

Grüsse!

würd ich auch sagen. Kann dir zwar keinen §§ nennen, aber würd ich unter § 307 I BGB subsumieren. Mehr könnt dir der Palandt dazu sagen. Gruß Veronika

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