Gesetzliche Toleranzgrenze

Gibt es eine gesetzliche Toleranzgrenze von 3 km/h? D. h. wird sowohl innerhalb, wie auch außerhalb geschlossenere Ortschaften beim blitzen grundsätzlich 3 km/h abgezogen?

Michael

Die Toleranzgrenze liegt meines Wissens bei 10 Prozent, nicht bei 3 km/h.

Gruß, die Elbin

Hi Elbin,

das hast du falsch gewusst ;o). Auf www.radarfalle.de ist folgender Text zu finden:

Dazu kommt noch die Meßtoleranz. Diese beträgt bei allen gängigen Geräten außer dem „Provida-System" 3 km/h bis 100 km/h,
darüber 3 %, auf den nächsten vollen km/h aufgerundet (also bei 140 km/h 4.2 km/h, aufgerundet 5 km/h Toleranz). Bei den
Provida-Fahrzeugen (Zivilfahrzeuge, die nachfahren) sind 5 % abzuziehen (wieder aufrunden; gemessene Nachkommastellen
werden vorher gestrichen, also gemessene 140,79 km/h sind 140 km/h, dann Toleranz abziehen); daneben bildet dieses
Meßverfahren nur einen Durchschnittswert über eine gewisse Fahrtstrecke (ca. 700 m), so daß Geschwindigkeitsspitzen ohnehin
nivelliert werden.

Grüßle und gute Fahrt
Frank K.

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Gibt es eine gesetzliche Toleranzgrenze von 3 km/h? D. h. wird
sowohl innerhalb, wie auch außerhalb geschlossenere
Ortschaften beim blitzen grundsätzlich 3 km/h abgezogen?

Michael

Hi Michael
im Großen und Ganzen muss ich Frank recht geben.
Nur noch zur Erläuterung: Die Grenzen sind nicht durch Gesetz sondern durch Rechtsprechung bzw. Verwaltungsvorschriften festgelegt.
Zusätzlich gilt in fast allen Ländern, dass Geschwindigkeitsüberschreitungen von bis zu 6 km/h (nach Abzug der Tolleranz) nicht geahndet werden.

Gruß
HaWeThie