Gibt es eine gesetzliche Toleranzgrenze von 3 km/h? D. h. wird sowohl innerhalb, wie auch außerhalb geschlossenere Ortschaften beim blitzen grundsätzlich 3 km/h abgezogen?
Michael
Gibt es eine gesetzliche Toleranzgrenze von 3 km/h? D. h. wird sowohl innerhalb, wie auch außerhalb geschlossenere Ortschaften beim blitzen grundsätzlich 3 km/h abgezogen?
Michael
Die Toleranzgrenze liegt meines Wissens bei 10 Prozent, nicht bei 3 km/h.
Gruß, die Elbin
Hi Elbin,
das hast du falsch gewusst ;o). Auf www.radarfalle.de ist folgender Text zu finden:
Dazu kommt noch die Meßtoleranz. Diese beträgt bei allen gängigen Geräten außer dem „Provida-System" 3 km/h bis 100 km/h,
darüber 3 %, auf den nächsten vollen km/h aufgerundet (also bei 140 km/h 4.2 km/h, aufgerundet 5 km/h Toleranz). Bei den
Provida-Fahrzeugen (Zivilfahrzeuge, die nachfahren) sind 5 % abzuziehen (wieder aufrunden; gemessene Nachkommastellen
werden vorher gestrichen, also gemessene 140,79 km/h sind 140 km/h, dann Toleranz abziehen); daneben bildet dieses
Meßverfahren nur einen Durchschnittswert über eine gewisse Fahrtstrecke (ca. 700 m), so daß Geschwindigkeitsspitzen ohnehin
nivelliert werden.
Grüßle und gute Fahrt
Frank K.
Gibt es eine gesetzliche Toleranzgrenze von 3 km/h? D. h. wird
sowohl innerhalb, wie auch außerhalb geschlossenere
Ortschaften beim blitzen grundsätzlich 3 km/h abgezogen?Michael
Hi Michael
im Großen und Ganzen muss ich Frank recht geben.
Nur noch zur Erläuterung: Die Grenzen sind nicht durch Gesetz sondern durch Rechtsprechung bzw. Verwaltungsvorschriften festgelegt.
Zusätzlich gilt in fast allen Ländern, dass Geschwindigkeitsüberschreitungen von bis zu 6 km/h (nach Abzug der Tolleranz) nicht geahndet werden.
Gruß
HaWeThie