Hallo,
angenommen Frau A stürzt mitten auf der Straße und kann sich alleine nicht mehr helfen. Frau B eilt hinzu und versucht Frau A aus dem Gefahrenbereich zu verbringen. Da es eisglatt ist stürzt Frau B ebenfalls und zieht sich eine komplizierte Fraktur zu. Springt die GUV ein? Wird das als „Arbeitsunfall“ bezeichnet, obwohl es in Frau B`s Freizeit passierte oder unter welcher Rubrik läuft das?
Danke,
Gruß Lola
Hallo!
Die Gesetzliche Unfallversicherung springt dann ein, wenn der Unfall auf den direkten Weg zur/von der Arbeit ist. Umwege sind (mit wenigen Ausnahmen) nicht erlaubt.
Sollte der Sturz der Person A auf dem Arbeitsweg von Person B liegen, könnte dies von der GUV gedeckt sein. Garantieren kann ich dir dies allerdings nicht, da hier ziemlich viel gestritten wird, was wann und wo abgesichert ist.
Gruß
Falke
Hallo Falke,
es hat definitiv nichts mit der Arbeit zu tun sondern eindeutig Freizeit.
Es ist ein Unfall während einer 1.Hilfe-Leistung wofür die GUV ja eigentlich auch einspringt (lt. Internetseite)
Gruß Lola
Hallo!
Natürlich hast du diesbezüglich recht. Eine Leistung gibt es gemäß § 2 SGB VII Abs. 13 a):
Kraft Gesetzes sind versichert …
13. Personen, die
a)bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not Hilfe leisten oder einen anderen aus erheblicher gegenwärtiger Gefahr für seine Gesundheit retten,
Gruß
Falke
Hoi.
Wie schon richtig gesagt, besteht Versicherungschutz als Ersthelfer.
Zuständig ist die Gemeindeunfallversicherung bzw. die Unfallkasse des jeweiligen Bundeslandes.
Ciao
Garrett