Gesetzliche Unfallversicherung für Selbstständige

Moin,

stimmt es eigentlich, dass man als Selbstständiger über die IHK-Beiträge gesetzlich unfallversichert ist? Wenn ich so im Internet nachlese, sieht es eher danach aus, als habe die IHK damit nichts zu tun.

Kann jemand sagen, wie hoch in etwa der Beitrag für einen Büroangestellten ist und um wieviel sich dieser ca. erhöhen würde, wenn dieser Büroangestellte sich nun selbstständig macht und den Beitrag selbst zahlt, dabei aber die gleichen Leistungen haben will wie als Arbeitnehmer?

Ich muss nur wissen, in welcher Größenordnung wir uns da bewegen, also wie hoch ca. die Beiträge für einen gesetzlich versicherten Arbeitnehmer im Büro sind und um wieviel sich das erhöht, wenn die gleichen Leistungen für einen Selbstständigen bestehen sollen.

Ich bitte um eine Zirka-Angabe!!

Vielen Dank für eine Info,

Martin

Die IHK hat damit nichts zu tun. Diese muss man zwar als Selbständiger bezahlen, dafür erhält man jedoch andere Leistungen (wenn überhaupt).

Für die Unfallversicherung ist die Berufsgenossenschaft zuständig. Davon gibt es verschiedene, es kommt drauf an welche Art von Gewerbe man ausführt. Teilweise ist man dort als Unternehmer pflichtversichert, teilweise muss man sich freiwillig versichern.

Gruß

Jörg

Internet nachlese, sieht es eher danach aus, als habe die IHK
damit nichts zu tun.

Stimmt.

Kann jemand sagen, wie hoch in etwa der Beitrag für einen
Büroangestellten ist und um wieviel sich dieser ca. erhöhen
würde, wenn dieser Büroangestellte sich nun selbstständig macht

Nein, denn das hängt von der Branche ab, in der Du tätig bist.

und den Beitrag selbst zahlt, dabei aber die gleichen
Leistungen haben will wie als Arbeitnehmer?

Was soll der Unsinn ? Ein Selbstständiger muß sich ganz anders absichern, als ein Arbeitnehmer. Mach es richtig oder lass es bleiben und spare Dir die Beiträge.

Ich muss nur wissen, in welcher Größenordnung wir uns da
bewegen, also wie hoch ca. die Beiträge für einen gesetzlich
versicherten Arbeitnehmer im Büro sind und um wieviel sich das
erhöht, wenn die gleichen Leistungen für einen Selbstständigen
bestehen sollen.

Wie gesagt, mit diesen Informationen kann Dir das keiner sagen. Wenn Du eine Orientierung haben willst, ich würde um die 550 € pro Jahr zahlen.

Ich bitte um eine Zirka-Angabe!!

Vielen Dank für eine Info,

Martin

Hallo,

die IHK hat damit nichts zu tun. Mit der Gewerbeanmeldung geht auch eine Mitteilung an die gesetzliche UV. Die zuständige BG meldet sich dann und informiert ob eine Unternehmer-Pflichtversicherung oder eine freiwillige UV in Frage kommt. Hier schon einmal ein Link mit dem man sich über die zuständige BG und entsprechende Satzungsregelungen informieren kann.
http://www.dguv.de/inhalt/index.jsp

Gruß Woko

In welcher Größenordnung bewegen wir uns denn bei einem Bürojob im Schnitt?

Z.B. eher 10-30 EUR mntl. oder eher 150-200 EUR mntl.?

Wäre schön, wenn mir jemand wenigstens in etwa einen Richtwert (von bis) nennen könnte.

danke,

Martin

Hallo,

ich weiß leider nicht, in welcher Branche Du tätig bist, um die Beiträge für eine Büroangestellte zu berechnen. Je nach zuständiger Berufsgenossenschaft gibt es auch für die im Unternehmen beschäftigten Angstellten unterschiedliche Gefahrenklassen.

Wie kannst Du das berechnen ?

wenn Du weißt, bei welcher Berufsgenossenschaft Du nach Art und Gegenstandes Deines Betriebes zugeordnet wirst, gilt in jedem Fall folgende Berechnungsformel:

Bruttoarbeitsentgelt der Angestellten
mal
Gefahrenklasse der Tarifstelle
mal
Beitragsfuß der Berufsgenossenschaft
dividiert
durch 1000

Davon abgesehen kann es sowohl Mindestbeiträge geben wie auch Mindestentgelte. Aber das erfährst Du in der Regel auf der Homepage der zuständigen BG.

Für Dich selbst kann unter Umständen kein Versicherungsschutz bestehen. Das hängt davon ab, ob die für den Betrieb zuständige Berufsgenossenschaft
eine Unternehmerpflichtversicherung in der Satzung vorsieht oder nicht.

Da eine solche Unternehmerpflichtversicherung z.B. bei der Verwaltungs-BG ( u.a. für Steuerberater und Rechtsanwälte ) nicht üblich ist, denken immer wieder viele Steuerberater dies gelte für alle Berufsgenossenschaften, was jedoch erwiesener Maßen falsch ist !

Informiere Dich daher bitte in jedem Fall bei der zuständigen Berufsgenossenschaft.

Hoi.

Unterstellt, du wärst bei der „Schreibtischtäter“-BG tatsächlich richtig(so wird die Verwaltungs-BG auch genannt):

Durchschnittsgefahrklasse 1,49
(d.h. auf alle Branchen berechneter Durchschnitt)
Beitragsfuß 4,3
Mindestversicherungssumme 30.240,-
Maximalversicherungssumme 84.000,-

Jahreskosten also zwischen ca. 190,- und 540,- Euro.

Die Kosten variieren aber sehr stark, eben je nachdem welcher Branche man angehört. Zahlt ein Rechtsanwalt im Jahr ca. 160,-, kostet es einen Wohnungsmakler schon ca. 400,- und einen Versicherungsvertreter ca. 550,-.
(Qualle: www.vbg.de)
Nur um mal ein paar Hausnummern zu sagen…ist aber bei anderen BG’en eben (noch) anders.

Ciao
Garrett

Unterstellt, du wärst bei der „Schreibtischtäter“-BG
tatsächlich richtig(so wird die Verwaltungs-BG auch genannt):

Die VBG hat unter den Berufsgenossenschaften alle möglichen Bezeichnungen, diese hab ich allerdings noch nie gehört !