Gesetzliche Verfallsfristen

Hallo ihr Experten!

Im Arbeitsvertrag sind meist Verfallsfristen bzw. Verwirkungen festgeschrieben. Wie sieht es aber aus, wenn keine Angaben zur Verfallsfrist angegeben sind? Gibt es gesetzliche Verfallsfristen?

Fall: Eine Frau hat ein Gehalt zu viel gezahlt bekommen. Der Chef hat es bis jetzt noch nicht bemerkt.

Vielen Dank im Voraus!

Hi!

Im Arbeitsvertrag sind meist Verfallsfristen bzw. Verwirkungen
festgeschrieben. Wie sieht es aber aus, wenn keine Angaben zur
Verfallsfrist angegeben sind? Gibt es gesetzliche
Verfallsfristen?

Die gibt es. Kurz gesagt: 3 Jahre beginnend mit Ende des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist.
Allerdings kann auch eine kürzere Ausschlussfrist vereinbart werden.

Fall: Eine Frau hat ein Gehalt zu viel gezahlt bekommen. Der
Chef hat es bis jetzt noch nicht bemerkt.

Es gehört zu den Treueflichten des Arbeitnehmers, den Arbeitgeber auf diesen Fehler aufmerksam zu machen!

Bei einer krummen Differenz ist es vielleicht nicht so eindeutig erkennbar, bei einem zu viel gezahlten Gehalt kann man allerdings davon ausgehen, dass der AN den Fehler hätte bemerken MÜSSEN.
Da kann es unter Umständen sehr unangenehme Folgen für den AN haben, es nicht zu melden…

LG
Guido