Gesetzliche Versicherungspflicht für Praktikanten

Hallo,

ich weiss nicht so ganz genau wo ich die Frage stellen soll, darum frag ich hier mal. Ich bin eingeschriebener Student und werde bald ein Praktikum absolvieren (Teils pflicht teils freiwillig).
Ich bin 25 und seit Oktober 2010 nichtmehr in der Familienversicherung (privat) sondern selbst privat versichert.

MUSS ich mich für das Praktikum gesetzlich versichern ?
So wurde es mir erzählt, aber als ahnungsloser Mensch sehe ich den Anlass nicht.

Hoffe jemand kann mir was dazu sagen.
Danke im voraus !

Wenn es ein Pflichtpraktikum ist, das im Studium vorgeschrieben ist, entsteht keine Versicherungspflicht.

Wenn es mehr ist („teils freiwillig“ !?), kann Versicherungspflicht entstehen. Dafür kann man aber die PKV ohne Frist kündigen(wenn man will).

Danke für die schnelle Antwort.
Das Praktikum dauert 6 Monate. 3 davon sind pflicht 3 „freiwillig“ weil halt nur 3 gefordert werden in der Studienordnung.
Mir wurde von meiner bisherigen privaten Kasse gesagt, dass ich erst nach dem Studium wieder in die gesetzliche wechseln kann. Dies trifft dann also in diesem Falle nicht zu ?

Nachtrag:

da steht alles drin:

http://www.akademie.de/fuehrung-organisation/fuehrun…

nochmal Danke, in dem Text wird allerdings nicht darauf eingegangen, ob ich mich gesetzlich versichern muss. Oder ist mit „Versicherungspflicht“ automatisch die gesetzliche KV gemeint ?

Dort steht quasi das für pflichtpraktika keine Versicherungspflicht herrscht, für freiwillige schon.

ja, Versicherungspflicht (jedenfalls in diesem Zusammenhang) heißt immer GKV.

Die Aussage der PKV ist schon im wesentlichen richtig. In der GKV freiwillig bleiben können Sie erst, wenn Sie 12 Monate pflichtig waren. Als Student bleiben Sie PKV-versichert.