Gesetzliche Vorgaben für einen Flyer?

Hallo,

ist einen Genehmigung erforderlich, einen Flyer auszulegen bzw. an Interessierte zu verteilen? Wenn ja von wem?
Und, gibt es Vorgaben, was auf dem Flyer enthalten sein muss? Z. B. „Impressum“ o. ä.?

Es geht um einen Flyer mit Infos zu einem Hundeplatz und Tierschutzarbeit (natürlich ohne verwerfliche, unerlaubte Inhalte).

Vielen Dank!

Nein.
Außer die von Dir angesprochenen verwerflichen oder verfassungsfeindlichen Äußerungen gibt es nichts.

Wer in eigener Sache Flyer erstellt und verteilt, kann dann draufschreiben was er mag.

Urheberrechtlich Ansprüche an verwendetem -Wort und Bildmaterial sind dabei zu beachten.
Rumburak

ein Verantwortlicher sollte angeben werden (ist so ne Art Impressum). „V.i.S.d.P.“. Braucht wohl, wenn es nicht um reine Werbung geht.

Hallo,

auch Hallo

ist einen Genehmigung erforderlich, einen Flyer auszulegen

mit ziemlicher Sicherheit von demjenigen, der das Hausrecht an der Stelle/dem Ort hat, wo etwas ausgelegt werden soll (Bsp. Supermarkt, Bahnhof usw)

bzw. an Interessierte zu verteilen?

in Briefkästen nur wenn nicht dransteht: Keine Werbung

Ansonsten s.o., kommt darauf an wo man steht zum Verteilen …

Vielen Dank!

gerne!
LG
ka_lei

Beispiel:
http://www.s-bahn-berlin.de/fahrplanundnetz/hausordn…
"Hausordnung für Bahnhöfe der DB AG…
…Wir möchten, dass alle unsere Gäste sich bei uns wohl fühlen.
Deswegen sind in den Bahnhöfen und auf den Vorplätzen der Bahn folgende Regeln zu beachten:

…Folgendes ist nur nach vorheriger Genehmigung durch das Bahnhofsmanagement gestattet:

* Verteilen von Flugblättern, Prospekten und Handzetteln
* Anbringen von Plakaten und Aushängen…"

Gruß
Markoliner