Hallo zusammen,
welche Vorgaben (Laufbreite, Geländerhöhe, Auftritt, Steigung) gilt es bei einer geradläufigen Wangentreppe einzuhalten?
Die Treppe wird gewerblich genutzt und sowohl vom Personal als auch von Kunden und Lieferanten genutzt.
Hallo zusammen,
welche Vorgaben (Laufbreite, Geländerhöhe, Auftritt, Steigung) gilt es bei einer geradläufigen Wangentreppe einzuhalten?
Die Treppe wird gewerblich genutzt und sowohl vom Personal als auch von Kunden und Lieferanten genutzt.
Hallo!
Hier ein Auszug aus der DIN zu Treppenmaßen.
http://treppauf.de/din18065-treppenmasse.htm
das genauere schreibt die Landesbauordnung mit ihren Durchführungsverordnungen, die Unfallversicherung und der Arbeitsschutz vor.
Und man muss nach „notwendiger Treppe“ ( vereinfacht = einziger Zugang zu der Ebene) oder zusätzlicher Treppe unterscheiden.
In der Regel beträgt die Mindestlaufbreite 100 cm und die Geländerhöhe (bis 12 m Absturzhöhe) 90 cm, in Arbeitsstätten 100 cm.
Mfg
duck313