Hio,
kann mir irgendwer sagen ob es ein gesetz gibt welches
vorschreibt wann ein schichtplan bekanntgegeben werden muss?
Ja, § 12 Abs. 1 Satz 4 TzBfG:
http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__12.html
in einer firma ist es so das er erst am donnerstag kommt für
die folgewoche.
dies lässt nun keinerlei planungsspielraum mehr für termine,
nun ist es so das einnebenjob ausgeübt wird, jedoch ist keine
arbeitszeit planbar da der plan zu spät kommt.
Das mit dem Nebenjob ist grundsätzlich das Privatproblem des AN.
Der AG darf grundsätzlich innerhalb der o.a. Grenzen von seinem Direktionsrecht Gebrauch machen.
Dies ändert sich erst dann, wenn es in dem Betrieb einen BR oder PR gibt, der über alle Fragen eines Schichtplans Mitbestimmung hätte.
mnfg
&Tschüß
behave1981
Wolfgang