Hallo Leute,
folgender Fall: Eine alleinerziehende gesetzlich Versicherte muss für 10 Wochen in eine Klinik. Da ihre beiden kleinen Kinder nicht anderweitig betreut werden können, nimmt sie sie mit in die Klinik. Die Krankenkasse - die den Klinikaufenthalt unbedingt wollte - sagte dafür volle Kostenübernahme zu.
Nun flattert der Versicherten eine Rechnung der Kasse über mehr als 500 Euronen ins Haus für gesetzliche Zuzahlung bzw. Eigenanteil. Ich dachte eigentlich, minderjährige Kinder wären von der Zuzahlung befreit? Ist das überhaupt rechtens?
Die Versicherte lebt seit mehreren Monaten von einem Krankengeld in Höhe von 1000 Euro und Kindergeld. Allein die Fixausgaben (Miete, versicherungen, Kindergartengebühr etc.) belaufen sich auf 950 Euro monatlich, so dass für 3 Personen gerade noch 350 Euro zum Leben bleiben. Der Versicherten ist es somit unmöglich, den Betrag auf einmal zu zahlen (könnte vielleicht 10 Euro monatlich abstottern). Gibt es Möglichkeiten, den Betrag erlassen zu bekommen bzw. Zuschüsse zu erhalten? (Alles außer Sozialamt)
da die versicherte bereits seit einem Jahr arbeitsunfähig erkrankt ist und eine Besserung derzeit nicht anzusehen ist, gilt sie damit als chronisch krank und müsste den Selbstbehalt nur noch in Höhe von 1% des Einkommens zahlen? damit wäre die Sache ja dann auch ausgestanden…
Für eure hilfreichen Tipps wäre ich sehr dankbar.
Liebe Grüße
Felicia
Hallo Leute,
folgender Fall: Eine alleinerziehende gesetzlich Versicherte
muss für 10 Wochen in eine Klinik. Da ihre beiden kleinen
Kinder nicht anderweitig betreut werden können, nimmt sie sie
mit in die Klinik. Die Krankenkasse - die den Klinikaufenthalt
unbedingt wollte - sagte dafür volle Kostenübernahme zu.
Hast Du das schriftlich? Wird hier auf irgendwelche Zuzahlungen verwiesen?
Nun flattert der Versicherten eine Rechnung der Kasse über
mehr als 500 Euronen ins Haus für gesetzliche Zuzahlung bzw.
Eigenanteil. Ich dachte eigentlich, minderjährige Kinder wären
von der Zuzahlung befreit? Ist das überhaupt rechtens?
Kinder und Jugendliche sind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr von allen Zuzahlungen befreit, mit Ausnahme der Zuzahlung bei den Fahrtkosten. Für die Kinder sind also nach meinem Dafürhalten keine Zuzahlungen zu leisten. Für Dich wären es dann noch 280€ für die ersten 28 Tage Klinikaufenthalt und … ja, und was noch?
Die Zuzahlungen müssten doch genauer aufgeschlüsselt sein!?
da die versicherte bereits seit einem Jahr arbeitsunfähig
erkrankt ist und eine Besserung derzeit nicht anzusehen ist,
gilt sie damit als chronisch krank und müsste den Selbstbehalt
nur noch in Höhe von 1% des Einkommens zahlen? damit wäre die
Sache ja dann auch ausgestanden…
hat irgendjemand eine chronische Erkrankung festgestellt?
Frank Wilke
Kinder und Jugendliche sind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
von allen Zuzahlungen befreit, mit Ausnahme der Zuzahlung bei
den Fahrtkosten. Für die Kinder sind also nach meinem
Dafürhalten keine Zuzahlungen zu leisten. Für Dich wären es
dann noch 280€ für die ersten 28 Tage Klinikaufenthalt und …
ja, und was noch?
Genau das dachte ich auch… Und weshalb rechnet die Kasse „Haushaltshilfe“ ab, die Kinder waren ja als Begleitkinder mit in der Klinik…?
Die Zuzahlungen müssten doch genauer aufgeschlüsselt sein!?
da steht gesetzliche Zuzahlung / Eigenbeitrag, dann ist jeder Tag, dden wir in der Klinik waren, aufgeführt, als voller Betrag jeweils 81 Euronen und dahinter steht „10 % Eigenbeitrag = 8,10 Euro“.
da die versicherte bereits seit einem Jahr arbeitsunfähig
erkrankt ist und eine Besserung derzeit nicht anzusehen ist,
gilt sie damit als chronisch krank und müsste den Selbstbehalt
nur noch in Höhe von 1% des Einkommens zahlen? damit wäre die
Sache ja dann auch ausgestanden…
hat irgendjemand eine chronische Erkrankung festgestellt?
Nee, muss das? Ich dachte, wenn man soundsolange mit der gleichen Krankheit krank ist, immer brav beim Doc war und brav seine Medikamente schluckt, gilt man automatisch als chronisch krank?
Liebe Greüße und vielen Dank erst mal soweit
Felicia
Für die Kinder sind also nach meinem
Dafürhalten keine Zuzahlungen zu leisten. Für Dich wären es
dann noch 280€ für die ersten 28 Tage Klinikaufenthalt und …
ja, und was noch?
Genau das dachte ich auch… Und weshalb rechnet die Kasse
„Haushaltshilfe“ ab, die Kinder waren ja als Begleitkinder mit
in der Klinik…?
1.) Seit wann rechnet die GKV Kosten für Haushaltshilfe ab? Ich dachte immer, das wäre eine der tollen Leistungen? Oder meinst du die Zuzahlungen für die Haushaltshilfe?
2.) Warum überhaupt Haushaltshilfe? Für welchen Haushalt? Wenn Du alleinerziehend bist und die Kinder in der Klinik sind … warum fummelt dann noch jemand in Deinem Haushalt rum?
Die Zuzahlungen müssten doch genauer aufgeschlüsselt sein!?
da steht gesetzliche Zuzahlung / Eigenbeitrag, dann ist jeder
Tag, dden wir in der Klinik waren, aufgeführt, als voller
Betrag jeweils 81 Euronen und dahinter steht „10 %
Eigenbeitrag = 8,10 Euro“.
8,10€ x 28 TAge = 226,80€… soweit kann ich’S nachvollziehen.
hat irgendjemand eine chronische Erkrankung festgestellt?
Nee, muss das? Ich dachte, wenn man soundsolange mit der
gleichen Krankheit krank ist, immer brav beim Doc war und brav
seine Medikamente schluckt, gilt man automatisch als chronisch
krank?
Du bist ja süß. Wenn Du Dich total schlecht fühlst und irgendwie das Gefühl hast, du könntest echt keine Stunde Arbeit mehr vertragen - bist Du dann berufsunfähig? Nöö… mal im Ernst:
Da die GKV die Zuzahlungen für chronisch Kranke halbiert, wird sie sich sicherlich nicht nehmen lassen, die Eigenschaft „chronisch“ selbst zu prüfen.
Frank Wilke
P.S.: Das mit den Zuzahlungen verstehe ich einfach nicht. Wenn Du willst, scann das Ding mal ein und mail es mir zu: [email protected]
Oder du legst erstmal Widerspruch ein oder was für Rechtsmittel du hast laut Rechnung, dann ab zur Krankenkasse und vorstellig werden.
Hallo,
da sind einige Frag unklar -
Zunächst die Feststellung - die Krankenkasse wollte unbedingt den
Aufenthalt ???
Wenn das aufnehmende Krankenhaus die Mitaufnahme gesunder Begleitpersonen
für notwendig hält, werden diese Kosten von der Krankenkasse getragen,
in seltenen Fällen gibt es dafür tgl. Höchstgrenzen, aber das wird
vorher geklärt, so dass der/die Versicherte weiß was zu erwarten
ist. Diese Leistung heißt aber keinesfalls Haushaltshilfe.
Haushaltshilfe zahlt die Kasse, wenn die Kinder (unter 12 Jahren)
nicht von der bisherigen Person betreut werden weil diese durch
Erkrankung ausfällt.
Der gesetzlich vorgeschriebene Eigenanteil bei Krankenhausaufenthalt
beträgt 10,00 € pro Tag, maximal 280,00 € pro Kalenderjahr.
Insofern erklärt sich die Forderung der Kasse in dieser Höhe nicht
plausibel - man müsste näheres wissen.
Gruss
Czauderna
Danke euch, bin nun ein bisschen schlauer… owT
owT